Fäkalschlammentsorgungsgebühren
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Überblick
Maßstab für die Benutzungsgebühr ist die von der städtischen Entsorgungseinrichtung festgestellte Menge des abgefahrenen Anlageninhaltes im vorangegangenen Erhebungszeitraum von zwölf Monaten.
Steht eine solche Feststellung nicht zur Verfügung, ist die im Erhebungszeitraum festgestellte Menge des abgefahrenen Inhaltes maßgebend. Zur Abfuhrmenge gehört auch das für das Absaugen etwa erforderliche Spülwasser. Als Berechnungseinheit gilt der Kubikmeter abgefahrenen Anlageninhalt, gemessen an der Messeinrichtung des Spezialfahrzeuges. Bei jeder Entsorgung ist die Menge des abzufahrenden Anlageninhaltes zu ermitteln und von dem Grundstückseigentümer oder dessen Beauftragten zu bestätigen. Falls der Grundstückseigentümer seinen Verpflichtungen nicht oder nicht ausreichend nachkommt und sich daraus Mehraufwendungen ergeben, ist er zum Ersatz der hierdurch bedingten Mehrkosten verpflichtet.Nähere Informationen zu den Gebühren finden Sie hier.
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Details
Rechtsgrundlagen
- Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Leverkusen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen,
- Kommunalabgabengesetz NW,
- Gemeindeordnung NW
Einige rechtliche Grundlagen können unter Downloads/Links als PDF-Dokumente heruntergeladen werden!
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Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Frau Ahlborn C, N, P, R, T Frau Büser A, B, D Frau Görlach H, I, K, U, X, Y, Z Frau Köber W - Z Frau Lehnen E, F, G, M, Q Frau Karina Sadlo J, L, O, V, W Organisationseinheiten