Schmutzwassergebühren
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen werden Gebühren erhoben.
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Überblick
Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach der von dem Grundstück der öffentlichen Abwasseranlage unmittelbar oder mittelbar zugeführten Schmutzwassermenge des letzten Abrechnungszeitraumes von 12 Monaten. Berechnungseinheit für die Schmutzwassergebühr ist ein Kubikmeter (m³) Schmutzwassermenge. Bei Schmutzwassergebühren richtet sich die Bemessungsgrundlage nach der Höhe des Frischwasserverbrauchs.
Um Gebühren zu sparen kann die Menge des Sprengwassers zur Gartenbewässerung in Abzug gebracht werden, da dieses Wasser nicht in den Kanal geleitet wird. Dafür ist ein Antrag erforderlich.
Den Antrag auf Reduzierung der Schmutzwassergebühr bzw. Mitteilung über den Einbau eines Zwischenzähler und weitere Informationen finden Sie unter Download/Links.
Wichtig: Diese Ausnahmeregelung umfasst nicht die Befüllung eines Pools. Wasser aus dem Pool gilt als Schmutzwasser und ist in den Kanal zu leiten.Nähere Informationen zu den Gebühren finden Sie hier.
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Details
Rechtsgrundlagen
- Gebührensatzung zur Entwässerung von Grundstücken
- Kommunalabgabengesetz NW
- Gemeindeordnung NW
- Wassergesetz NW
Einige rechtliche Grundlagen können unter Downloads/Links als PDF-Dokumente heruntergeladen werden!
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Downloads / Links
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Frau Ahlborn C, N, P, R, T Frau Büser A, B, D Frau Görlach H, I, K, U, X, Y, Z Frau Köber W - Z Frau Lehnen E, F, G, M, Q Frau Karina Sadlo J, L, O, V, W Organisationseinheiten