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Abteilung 202 Grundbesitzabgaben

Abteilung 202 Grundbesitzabgaben 

  • Überblick

    Der Begriff "Grundbesitzabgaben" umfasst Grundsteuern, Abfallgebühren, Straßenreinigungskosten und Abwassergebühren.
    Die Stadt Leverkusen erteilt jährlich einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben an die Eigentümerin oder den Eigentümer des jeweiligen Grundstücks.
    Die Erhebung der Grundbesitzabgaben erfolgt entsprechend der einschlägigen Gesetze und Satzungen.

    Nähere Information zu den einzelnen Gebühren unter dem Abschnitt "Dienstleistungen" auf dieser Seite.

    Eine Übersicht über die aktuelle Höhe der einzelnen Steuern und Gebühren (mit Vergleich zum Vorjahr) finden Sie unter "Download und Links".</div>

    Zu Ihrer Info: Dienstags ist die Abteilung telefonisch nicht erreichbar. Sie können uns natürlich gerne per Mail kontaktieren.  

    Adresse

    Anschrift

    Verwaltungsgebäude Friedrich-Ebert-Str. 39 (6. Etage in der Sparkasse Leverkusen)
    Friedrich-Ebert-Str. 39
    51373 Leverkusen

    Postanschrift

    Stadt Leverkusen
    Postfach 10 11 40
    51311 Leverkusen

    Kartenansicht

    Hinweise

    Der Zugang auf den Etagen ist gesondert gesichert. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch an.

    Barrierefreiheit

    Gliederung

  • Dienstleistungen

  • Kontakt

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