Abteilung 202 Grundbesitzabgaben
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Überblick
Der Begriff "Grundbesitzabgaben" umfasst Grundsteuern, Abfallgebühren, Straßenreinigungskosten und Abwassergebühren.
Die Stadt Leverkusen erteilt jährlich einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben an die Eigentümerin oder den Eigentümer des jeweiligen Grundstücks.
Die Erhebung der Grundbesitzabgaben erfolgt entsprechend der einschlägigen Gesetze und Satzungen.
Nähere Information zu den einzelnen Gebühren unter dem Abschnitt "Dienstleistungen" auf dieser Seite.
Eine Übersicht über die aktuelle Höhe der einzelnen Steuern und Gebühren (mit Vergleich zum Vorjahr) finden Sie unter "Download und Links".</div>
Zu Ihrer Info: Dienstags ist die Abteilung telefonisch nicht erreichbar. Sie können uns natürlich gerne per Mail kontaktieren.Leitung
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Friedrich-Ebert-Str. 39
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51311 Leverkusen
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Produkte und Dienstleistungen
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