Niederschlagswassergebühren
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage werden Gebühren erhoben.
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Überblick
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten, überbauten und befestigten Grundstücksfläche, von der das Regenwasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird (angeschlossene Grundstücksfläche).
Berechnungseinheit für die Gebühr ist ein Quadratmeter (m²) der angeschlossenen Grundstücksfläche. Lückenlos begrünte Dächer werden bei der Bemessung der Gebühr nur mit der Hälfte der bebauten oder überbauten Grundstücksfläche angesetzt. Hierbei ist die Grundstücksfläche zu verstehen, die von den zum Grundstück gehörenden Gebäuden überdeckt wird (einschließlich Dachüberstände), zum Beispiel Wohn- und Geschäftshäuser, Fabriken, Lager, Werkstätten, Garagen.
Zu den befestigten Flächen zählen - soweit nicht in der überbauten Fläche bereits enthalten - unter anderem Höfe, Terrassen, Kellerausgangstreppen, Wege, Stell- und Parkplätze, Rampen und Zufahrten mit Oberflächen bestehend aus Beton, Asphalt, Pflaster, Platten oder anderen wasserundurchlässigen Materialien.Nähere Informationen zu den Gebühren finden Sie hier.
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Rampe, Aufzug, WC -
Details
Rechtsgrundlagen
- Gebührensatzung der Stadt Leverkusen für die Entwässerung von Grundstücken
- Gemeindeordnung NW
- Wassergesetz NW
- Kommunalabgabengesetz NW
Einige rechtliche Grundlagen können unter Downloads/Links als PDF-Dokumente heruntergeladen werden!
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