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Seveso-II-Konzept

Seveso-II-Konzept

Das gewachsene Nebeneinander von Industrie und städtischem Leben auf engstem Raum prägt die Stadt Leverkusen schon seit vielen Jahrzehnten. Das europäische Recht macht allerdings bei zukünftigen Entwicklungen neue Vorgaben. Insbesondere gilt es, einen angemessenen Abstand zwischen bestimmten Industriebetrieben, die unter das Störfallrecht fallen (so genannte „Störfallbetriebe“) und Bereichen mit so genannter „schutzbedürftiger Nutzung“ (zum Beispiel Wohnbebauung und öffentliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr) zu berücksichtigen.

Die Stadt Leverkusen hatte die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH (TÜV Rheinland) beauftragt, ein gesamtstädtischen Seveso-II-Konzept zu erarbeiten. Ziel ist es, auch in Zukunft die Entwicklungsinteressen der Stadt sowie der betroffenen Betriebe wahren zu können.

Das Konzept gliedert sich in zwei Teile. Der technische Teil hat die ermittelten angemessenen Abstände zum Inhalt. Der konzeptionelle Teil definiert die zukünftig innerhalb der angemessenen Abstände zulässigen beziehungsweise nicht zulässigen Nutzungen.

Der Rat der Stadt Leverkusen hat das gesamtstädtische Seveso-II-Konzept am 14.09.2015 als gemeindliches Entwicklungskonzept beschlossen.

Ansprechpartner

Ansprechpartner bei Rückfragen objektbezogener Baugenehmigungsverfahren:

Fachbereich Bauaufsicht - Tel.: (0214) 406-6301  

Ansprechpartner bei Rückfragen zum gesamtstädtischen Seveso-II-Konzept:

Fachbereich Stadtplanung - Tel.: (0214) 406-6123

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