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Landschaftsplan

Landschaftsplan

Der Landschaftsplan für das Stadtgebiet wird neu aufgestellt. Er setzt für den baulichen Außenbereich Leverkusens die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fest. Dazu werden zum Beispiel Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale oder geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen.
Ab 21. Mai 2024 geht es in das offizielle Verfahren mit der Offenlage des Entwurfs.

Zuvor gab es drei Infoveranstaltungen der Stadt zum Entwurf für alle Bürgerinnen und Bürger.

Bis 17. Juli: Offenlage und Beteiligung

Der Landschaftsplan-Entwurf wird im weiteren Verfahren für die Dauer von acht Wochen öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Anregungen, Ideen oder Kritikpunkte zum Entwurf zu äußern und sich so in das Verfahren einzubringen.
Diese schriftlichen Stellungnahmen werden anschließend geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis wird von den politischen Gremien beschlossen und der Öffentlichkeit sowie den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt.

  • Offenlage des Entwurfs: 
    Wann:
    21. Mai bis 17. Juli 2024
    Wo:
    Fachbereich Umwelt, Quettinger Straße 220, 51381 Leverkusen
    Fachbereich Stadtplanung, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen

  • Die schriftlichen Stellungnahmen können vom 21. Mai bis zum 17. Juli 2024 unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse wahlweise gesendet werden:
    - per Mail an beteiligungen.FB61stadt.leverkusende
    - per Post an Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen
    - per Fax an 0214/406-61 02

Die Veranstaltungen am 14., 15. und 16. Mai wurden von der Stadtverwaltung in den drei Stadtbezirken angeboten. Sie dienten dazu, sich zum Entwurf und zu den Möglichkeiten der Beteiligung zu informieren.  
Inhalte waren ein allgemeiner Teil zum Landschaftsplan-Entwurf und ein auf den jeweiligen Stadtbezirk ausgerichteter Infoteil.
Im Anschluss wurden die Fragen der Einwohnenden von den Fachleuten aus den Fachbereichen Stadtplanung und Umwelt beantwortet, entweder im Plenum oder beim Austausch auf einem Info-Markt.
Alle Interessierten waren eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Insgesamt kamen rund 320 Einwohnende zu den drei Veranstaltungen. Sie nutzen die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder sich mit den Fachleuten auszutauschen und Detailfragen zu besprechen.  

Hinweis:

Wenn Sie auf die Grafik klicken, werden Sie zum Geoportal der Stadt Leverkusen weitergeleitet.
Dort haben Sie die Möglichkeit, sich neben anderen Karteninhalten, auch den Landschaftsplan präsentieren zu lassen. Bitte klicken Sie dazu aus der Auswahlliste dort links auf "Landschaftsplan".  

Der Landschaftsplan ist ein Planungsinstrument für das gesamte Stadtgebiet und die Grundlage für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landespflege und der Landschaftsentwicklung. Der derzeit gültige Landschaftsplan der Stadt Leverkusen erlangte im Jahr 1987 Rechtskraft.

Die Regelungen des Landschaftsplans betreffen grundsätzlich jeden. Beispielsweise alle Bürgerinnen und Bürger Leverkusens, sei es als Eigentümer oder als Nutzer, da der Aufenthalt in Natur- und Landschaftsschutzgebieten bestimmte Verhaltensregeln mit sich bringt. Aber auch Land- und Forstwirte oder Gartenbaubetriebe, die auf ihren Produktionsflächen Lebensmittel bzw. Pflanzen erwirtschaften, müssen sich an die Regelungen halten.

Im Geoportal der Stadt Leverkusen können Sie sich den Landschaftsplan ansehen. Die Legende dazu ist unter diesem Link abrufbar:

http://www.leverkusen.de/leben-in-lev/downloads/bauen/lp_legende.pdf

Zum Landschaftsplan gehören neben der Festsetzungs- und Entwicklungszielkarte die textlichen Darstellungen und Festsetzungen sowie der Erläuterungsbericht (Satzungstext). Den Satzungstext finden Sie hier: http://www.leverkusen.de/leben-in-lev/downloads/bauen/Landschaftsplan_1987_Satzung.pdf

Eine redaktionelle Zusammenfassung des Satzungstextes mit den bisher rechtkräftig gewordenen Änderungen finden Sie unter nachfolgendem Link:
Zusammenfassung Landschaftsplan 1987 Satzung inclusive Änderungsverfahren.pdf

Im Jahr 2006 erlangte die 1. Förmliche Änderung der Teilbereiche „Landschafts- und Naturschutz“ sowie „Fauna-Flora-Habitat-Gebiete“ Rechtskraft. Die textlichen Darstellungen und Festsetzungen sowie der Erläuterungsberichte können hier eingesehen werden:

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