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Regionalplan

Regionalplan

Der Regionalplan ist das wichtigste Steuerungsinstrument zur Koordinierung der unterschiedlichen Raumansprüche in der Region. Hierzu zählen
- die Steuerung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung,
- großflächige Einzelhandelsentwicklungen,
- die Standortvorsorge technischer Infrastrukturen,
- die Raumansprüche erneuerbarer Energien,
- die Rohstoffsicherung
sowie
- der Gewässer- und vorbeugende Hochwasserschutz

Der Regionalplan ist die Schnittstelle zwischen der Landesentwicklungsplanung (LEP NRW) und der kommunalen Bauleitplanung und den raumbedeutsamen Fachplanungen wie der Landschaftsplanung.

Aufstellung des Regionalplans Köln, Teilplan

Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine), Zweiter Planentwurf 

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 15. Sitzung am 03.05.2024 den Zweiten Planentwurf des Regionalplans Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) – kurz: Teilplan NR – zur öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage RR 14/2024).

Der Geltungsbereich des Teilplans NR umfasst räumlich den gesamten Regierungsbezirk Köln.

Der Teilplan NR steuert mittels zeichnerischer und textlicher Festlegungen die räumliche Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung nichtenergetischer Bodenschätze (Lockergesteine, also die Rohstoffgruppen Kies/Kiessand, Ton/Schluff und präquartäre Kiese und Sande) sowie die jeweilige Rekultivierung – kurz: In welchen Bereichen des Regierungsbezirks Köln in den nächsten ca. 20 Jahren Lockergesteine gewonnen und wie diese Bereiche nachgenutzt werden dürfen.

Diese Bereiche werden als "Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze" (BSAB) bezeichnet. Sie werden zeichnerisch und textlich festgelegt als Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten bzw. mit räumlicher Ausschlusswirkung.

Durch dieses Rechtsinstrument werden Abgrabungsnutzungen auf die festgelegten BSAB räumlich "konzentriert": Außerhalb der BSAB sind Abgrabungen im gesamten Regierungsbezirk grundsätzlich ausgeschlossen; einer Abgrabung entgegenstehende Nutzungen sind innerhalb der festgelegten BSAB ausgeschlossen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können außerhalb von BSAB kleinere Abgrabungserweiterungen ausnahmsweise zugelassen werden (vgl. textliche Festlegungen des Teilplans NR). Der Teilplan NR hält ausreichend BSAB-Flächen vor, um einen Versorgungszeitraum von mindestens 20 Jahren für sämtliche Lockergesteine zu gewährleisten.

Mit dem Beschluss hat der Regionalrat die Bezirksregierung Köln beauftragt, die zweite öffentliche Auslegung bzw. Veröffentlichung des Teilplans NR durchzuführen.

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben innerhalb der Auslegungsfrist

vom 21.05.2024 bis zum 25.06.2024

die Gelegenheit, zu dem Teilplan NR Stellung zu nehmen.

Die Planunterlagen sowie Informationen zu den Möglichkeiten der Stellungnahme finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter folgendem Link: 

https://url.nrw/regionalplanungsverfahren

Die Bekanntmachung mit weiteren Informationen zur Beteiligung wurde im amtlichen Teil des Amtsblattes Nr. 19 für den Regierungsbezirk Köln vom 13.05.2024 veröffentlicht: 

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/behoerde-und-gremien/amtsblatt/jahrgang-2024

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