Sprungmarken

Umlegung - Neuordnung von Grundstücken 

Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch
  • Überblick

    In einem Umlegungsverfahren werden Grundstücke für einen bestimmten Zweck neu geordnet. Es kann etwa notwendig sein, um einen Bebauungsplan zu verwirklichen, der die Entstehung eines neuen Baugebietes vorsieht. Dann müssen in der Regel die vorhandenen Grundstückszuschnitte geändert werden, um die geplanten Bau- und Straßengrundstücke zu erhalten. Die damit verbundenen Maßnahmen werden vom Umlegungsausschuss der Stadt Leverkusen beschlossen. Die vorbereitenden Arbeiten werden von der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses durchgeführt, die auch für Fragen von Umlegungsbeteiligten zur Verfügung steht.

    Öffnungszeiten

    Bis auf Weiteres ist eine persönliche Beratung vor Ort nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich dafür an den oder die jeweilige Ansprechpartnerin.

  • Details

    Rechtsgrundlagen

  • Kontakt

Vielen Dank fürs Teilen