Bebauungsplanung
Projektentwicklung und -realisierung von baulichen und raumbezogenen Projekten werden unter Berücksichtigung der festgelegten gesetzlichen Vorgaben des Bau- und Planungsrechts durchgeführt.
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Überblick
Wichtigstes Aufgabenfeld ist die Aufstellung von Bebauungsplänen. Durch diese wird die bauliche Inanspruchnahme, die Art und das Maß der Nutzung einzelner Teilbereiche des Stadtgebietes rechtsverbindlich als Ortssatzung geregelt. Damit werden die Vorgaben der Stadtentwicklung in konkrete Projekte umgesetzt und für den Einzelnen Rechtssicherheit geschaffen.
Die im Planungsrecht festgelegten Vorschriften zur Aufstellung von Bebauungsplänen sollen gewährleisten, dass alle für die Satzung wichtigen Grundlagen, Ziele und Interessen - die öffentlichen und privaten Belange - ermittelt und gerecht untereinander und gegeneinander abgewogen werden.
Dabei wird die Planung mit den jeweils betroffenen Bundes- und Landesbehörden, anderen städtischen Fachbereichen, nichtbehördlichen Organisationen und Bürgern, insbesondere den Grundstückseigentümern abgestimmt. Die einzelnen Verfahrensschritte innerhalb des gesamten Planungsprozesses werden jeweils durch den Rat der Stadt Leverkusen diskutiert und beschlossen.
Einen großen Anteil der Tätigkeit nimmt die Beratung von Bürgern und Investoren ein. Beteiligungsverfahren werden vorbereitet, moderiert und organisiert; Projekte gesteuert in Kooperation mit internen Dienststellen und externen Investoren.So ermöglicht das Baugesetzbuch, dass Investoren konkret für ein Vorhaben Planungsrecht beantragen und die notwendigen Gutachten selbst finanzieren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan).
Zur Verbesserung der gestalterischen Qualität und städtebaulichen Integration gehört auch die Betreuung von Wettbewerbsverfahren.
Aktuelle Informationen zu laufenden Bebauungsplanverfahren finden Sie hier.
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- Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGBHinweis: Auf mobilen Endgeräten können PDF-Formulare eventuell falsch dargestellt werden. Zur korrekten Anzeige und Bearbeitung des Formulars werden ein Desktop-PC und die Software Adobe Acrobat Reader empfohlen. Bitte aktivieren Sie Javascript für die Formularbearbeitung.
- Richtlinien für digitale Daten - Bebauungspläne
- Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
- Oliver Ahrendt
- Burkhard Burau (Bauleitplanung/Projektleitung Stadtteile: Wiesdorf, Manfort, Alkenrath)
- Dorothea Drinda (Bauleitplanung/Projektleitung Gewerbe, Bodenmanagement)
- Frank Hennecke (Bauleitplanung/Projektleitung Stadtteile: Hitdorf, Rheindorf, Bürrig, Küppersteg)
- Ute Leiverkuß (Bauleitplanung/ Altlasten)
- Manfred Maas (Bauleitplanung/Projektleitung Stadtteile: Opladen, Quettingen, Bergisch Neukirchen)
- Detlef Müller (Bauleitplanung/Projektleitung Stadtteile: Schlebusch, Lützenkirchen, Steinbüchel)
- Ludwig Priewe (Bauleitplanung/Projektleitung Wohnungsbau, Bodenmanagement, Altlasten)
Organisationseinheiten