Sprungmarken

Amtliche Vermessungen 

Auf Antrag durchgeführt werden:

-  Teilungsvermessung
-  Grenzvermessung
-  Gebäudeeinmessung
-  Lageplan-Erstellung

  • Überblick

    Eine Teilungsvermessung ist erforderlich, wenn ein Grundstück geteilt werden soll.

    Eine Grenzvermessung dient zur Feststellung, Abmarkung oder amtlichen Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen. Für bestimmte Zwecke kann auch eine Grenzanzeige ausreichend sein.

    Für neu errichtete Gebäude, die der Einmessungspflicht nach dem Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster NRW unterliegen, muss der Eigentümer eine Gebäudeeinmessung durchführen lassen.

    Ein Lageplan kann im Zusammenhang mit einem Bauantrag, einer Teilungsvermessung oder der Begründung einer Baulast erforderlich sein.

    Adresse

    Anschrift

    Elberfelder Haus
    Hauptstr. 101
    51373 Leverkusen

    Postanschrift

    Stadt Leverkusen
    Postfach 10 11 40
    51311 Leverkusen

    Kartenansicht

    Öffnungszeiten

    Bis auf Weiteres ist eine persönliche Beratung vor Ort nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich dafür an den oder die jeweilige Ansprechpartnerin.

  • Details

    Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Vermessung

    Gebühren

    Die Gebühren werden auf Grundlage der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) ermittelt.

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

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