Amtliche Vermessungen
Auf Antrag durchgeführt werden:
- Teilungsvermessung
- Grenzvermessung
- Gebäudeeinmessung
- Lageplan-Erstellung
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Überblick
Eine Teilungsvermessung ist erforderlich, wenn ein Grundstück geteilt werden soll.
Eine Grenzvermessung dient zur Feststellung, Abmarkung oder amtlichen Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen. Für bestimmte Zwecke kann auch eine Grenzanzeige ausreichend sein.
Für neu errichtete Gebäude, die der Einmessungspflicht nach dem Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster NRW unterliegen, muss der Eigentümer eine Gebäudeeinmessung durchführen lassen.
Ein Lageplan kann im Zusammenhang mit einem Bauantrag, einer Teilungsvermessung oder der Begründung einer Baulast erforderlich sein.
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Öffnungszeiten
Bis auf Weiteres ist eine persönliche Beratung vor Ort nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich dafür an den oder die jeweilige Ansprechpartnerin.
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Details
Unterlagen
- Formloser Antrag auf Vermessung
Gebühren
Die Gebühren werden auf Grundlage der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) ermittelt.
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Downloads / Links
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Adelbert Krull Organisationseinheiten