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Auszüge aus dem Liegenschaftskataster 

  • Auszüge aus der Liegenschaftskarte sowie dem Liegenschaftsbuch
  • Überblick

    Aus unterschiedlichen Anlässen werden Auszüge aus dem amtlichen Liegenschaftskataster benötigt. Im Liegenschaftsbuch wird das Flurstück mit seinen charakteristischen Merkmalen (unter anderem Lage, Größe, tatsächliche Nutzung) beschrieben und in der Liegenschaftskarte graphisch dargestellt.

    Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können nur berechtigte Interessenten beantragen. Das berechtigte Interesse ist durch einen formlosen Antrag darzulegen.

    Öffnungszeiten

    Bis auf Weiteres ist eine persönliche Beratung vor Ort nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem oder der jeweiligen Ansprechpartnerin in der Katasterauskunft.

  • Details

    Unterlagen

    Es genügt ein formloser Antrag, auch als Fax oder E-Mail.

    Anzugeben sind die Lage des Grundstücks und/oder der Name der Gemarkung, die Nummern der Flur und des Flurstücks auf das sich der Antrag bezieht.

    Gebühren

    Die Gebühren werden auf der Grundlage der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) ermittelt.

    Rechtsgrundlagen

    • Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) in der jeweils gültigen Fassung.

    Der Gesetzestext kann unter Downloads / Links auf dieser Seite als PDF-Dokument heruntergeladen werden!

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Waltraud Kowolik
      Laura Erkens

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