Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
- Auszüge aus der Liegenschaftskarte sowie dem Liegenschaftsbuch
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Überblick
Aus unterschiedlichen Anlässen werden Auszüge aus dem amtlichen Liegenschaftskataster benötigt. Im Liegenschaftsbuch wird das Flurstück mit seinen charakteristischen Merkmalen (unter anderem Lage, Größe, tatsächliche Nutzung) beschrieben und in der Liegenschaftskarte graphisch dargestellt.
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können nur berechtigte Interessenten beantragen. Das berechtigte Interesse ist durch einen formlosen Antrag darzulegen.
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Adresse
Anschrift
Elberfelder Haus
Hauptstr. 101
51373 Leverkusen
Postanschrift
Stadt Leverkusen
Postfach 10 11 40
51311 LeverkusenKartenansicht
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Bis auf Weiteres ist eine persönliche Beratung vor Ort nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem oder der jeweiligen Ansprechpartnerin in der Katasterauskunft.
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Details
Unterlagen
Es genügt ein formloser Antrag, auch als Fax oder E-Mail.
Anzugeben sind die Lage des Grundstücks und/oder der Name der Gemarkung, die Nummern der Flur und des Flurstücks auf das sich der Antrag bezieht.
Gebühren
Die Gebühren werden auf der Grundlage der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) ermittelt.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) in der jeweils gültigen Fassung.
Der Gesetzestext kann unter Downloads / Links auf dieser Seite als PDF-Dokument heruntergeladen werden!
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Kontakt
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