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Führung des Liegenschaftskatasters 

Pflege und kontinuierliche Fortführung der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Informationen durch die Übernahme aktueller Veränderungen. Eine Information der Eigentümer über Veränderungen erfolgt durch Mitteilungen über die Fortführung und durch Auflassungsschriften in Form von Auszügen aus Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte.
  • Überblick

    Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und die Gebäude dargestellt und beschrieben. Die Darstellung und Beschreibung umfasst ihre Lage,
    Nutzung, Größe und ihre charakteristischen topographischen Merkmale. Nachgewiesen sind auch die Eigentümer und Erbbauberechtigten in Übereinstimmung mit dem Grundbuch. Die Informationen werden automatisiert in den Nachweisen Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte geführt.

    Öffnungszeiten

    Bis auf Weiteres ist eine persönliche Beratung vor Ort nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich dafür an den oder die jeweilige Ansprechpartnerin.

  • Details

    Unterlagen

    Als Fortführungsunterlagen dienen hauptsächlich die Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen, wie beispielsweise Teilungsvermessungen, und die Mitteilungen des Grundbuchs. Anträge auf Übernahme von Liegenschaftsvermessungen können nur von qualifizierten Vermessungsstellen, wie Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder Katasterbehörden gestellt werden.

    Gebühren

    Es werden Gebühren auf der Grundlage der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen (VermGebO NW) erhoben.

    Die Gebührenordnung kann unter Formulare / Medien auf dieser Seite als PDF-Dokument heruntergeladen werden!

    Die Übernahme von Gebäudeeinmessungen und Grenzvermessungen ist gebührenfrei.

    Rechtsgrundlagen

    • Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NW)

    Das Vermessungs- und Kastergesetz kann unter Formulare / Medien auf dieser Seite als PDF-Dokument heruntergeladen werden!

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Thomas Winkel

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