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Kfz - Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung (Stilllegung) 

Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wird wieder auf den bisherigen Halter zugelassen. Liegt die Außerbetriebsetzung länger als sieben Jahre zurück: siehe Dienstleistung "Kfz - Erstzulassung".

  • Überblick

    Das bisher zugeteilte Kennzeichen kann beibehalten werden, wenn es bei der Außerbetriebsetzung reserviert wurde.

    Für dieses Anliegen können Sie auch einen Online-Termin buchen.

    Ihr Wunschkennzeichen können Sie unter Wunschkennzeichen | Stadt Leverkusen reservieren.

    Öffnungszeiten


    Eine Vorsprache ist  - bis auf die Außerbetriebssetzungen -  nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
    Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen.

  • Details

    Unterlagen

    Unterlagen im Original:

    • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II 
    • Abmeldebestätigung oder Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I 
    • Bericht über letzte Hauptuntersuchung 
    • 7-stellige eVB-Nummer für den elektronischen Abruf der Versicherungsdaten
    • Vollmacht bei Vertretung
    • noch vorhandene Kennzeichenschilder (bei Abholung)
    • ausgefülltes SEPA-Mandat im Original (das Formular kann über Downloads/Links heruntergeladen werden)

    Unterlagen in Kopie:

    • Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person)
    • Bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung 
    • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister, Ausweis der oder des Vorsitzenden 
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Personalausweise der Erziehungsberechtigten oder Personalausweis des Vormundes 
      Bitte beachten Sie: Die Zulassung auf minderjährige Personen ist nur möglich, sofern die Person im Besitz der für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist oder eine Schwerbehinderung vorliegt. In diesen Fällen ist der Führerschein bzw. der Schwerbehindertenausweis vorzulegen.

    Gebühren

    Die Gebühren richten sich nach der Art der Beantragung. Es können zusätzliche Gebühren anfallen, zum Beispiel 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.  

    Zahlungsart

    Bar oder per EC-Karte mit PIN.

    Rechtsgrundlagen

    • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    • Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
    • Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
    • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
    • Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung (BEG NRW)
    • Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer (VMZbVK)

     

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Team Zulassung

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