Kfz - Erhebung der Kfz-Steuer durch die Zollverwaltung
Die Ertragshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer wurde von den Ländern auf den Bund übertragen Die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer wird in Nordrhein-Westfalen ab dem 14.02.2014 von den Hauptzollämtern übernommen.
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Überblick
Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer richten Sie daher bitte nur noch an das
Hauptzollamt Münster
-Sachgebiet Abgabenerhebung-
--Kraftfahrzeugsteuer--
Dutumer Straße 5
48431 Rheine
Telefon: 05971/9910-111
Telefax: 05971/9910-100
Erteilte Kraftfahrzeugsteuerbescheide behalten ihre Gültigkeit und bereits gewährte Vergünstigungen bleiben bestehen. Auch Ihre bisherige Steuernummer bleibt als Bezug für etwaige Rückfragen oder Briefwechsel erhalten.Im Rahmen der Zulassung oder Umschreibung eines Fahrzeuges können Sie angeben, dass Sie wegen Schwerbehinderung eine Steuerbefreiung oder Steuervergünstigung beantragen möchten. Legen Sie dann bitte Ihren Schwerbehindertenausweis und gegebenenfalls das Beiblatt vor. Die Zulassungsbehörde gibt die Information an das zuständige Hauptzollamt weiter, damit von dort aus das Antragsverfahren eingeleitet wird. Das Hauptzollamt wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Auch die Zuteilung von grünen Kennzeichen kann im Rahmen einer Zulassung oder Umschreibung eines Fahrzeuges bereits im Voraus erfolgen.
Wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist, müssen Sie die Anträge auf Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung an das zuständige Hauptzollamt beziehungsweise eine Kontaktstelle richten, zum Beispiel:
Hauptzollamt Köln
Stolberger Straße 200
50933 KölnTelefon: 0221-272520
Telefax: 0221 272521211
E-Mail: Poststellehzak.bfinvdeWeitere Informationen sowie weitere Kontaktstellen finden Sie auf der Homepage des Hauptzollamtes unter www.zoll.de
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist - bis auf die Außerbetriebssetzungen - nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen. -
Details
Unterlagen
Für jede einzelne Zulassung ist ein SEPA-Lastschriftmandat im Original vorzulegen. Das entsprechende Formular können Sie unter Downloads/Links herunterladen -
Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Team Zulassung