Verkehrsüberwachung - Erteilung von Verwarnungen
Schwerpunkt der Überwachungsmaßnahmen ist die Beseitigung von Behinderungen oder Gefährdungen für andere Verkehrsteilnehmen.
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Überblick
Die Verkehrsüberwachung ist verpflichtet Verwarungen zu erteilen und ein Fahrzeug abschleppen zu lassen, wenn
- Rettungswege durch parkende Fahrzeuge zugestellt werden,
- in zweiter Reihe auf der Fahrbahn geparkt wird,
- Schwerbehindertenparkplätze von Unberechtigten benutzt oder
- Zebrastreifen blockiert werden.
Die Überwachungskräfte müssen im Rahmen der Überwachung den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten. Das bedeutet, dass sie in jedem Fall eine Verwarnung erteilen müssen, wenn sie feststellen, dass ein Fahrzeug ordnungswidrig geparkt wurde.
Selbstverständlich können Sie auch Falschparker melden. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder richtet sich nach dem bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog und liegt nicht im Ermessen der Überwachungskräfte. -
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Cornelia Slawik Organisationseinheiten