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Verkehrssicherheit

Verkehrssicherheit 

Die stetige Verbesserung der Verkehrs- und Parksituation, die Optimierung von verkehrsberuhigten Bereichen uvm. fällt in den Zuständigkeitsbereich der Verkehrssicherung und dient somit der Verkehrssicherheit.

Anregungen und Beschwerden zu dieser Thematik werden hier bearbeitet und ggf. Maßnahmen veranlasst.

  • Überblick

    Die Bürger/innen können sich bei folgenden Problemen an die Mitarbeiter/innen der Verkehrssicherung wenden:

    • Die Verkehrssituation in einer Straße wird als nicht optimal angesehen (Beschilderung, Markierung, Parkprobleme etc.) und eine Verbesserung wird angestrebt.
    • Die vorhandene Beschilderung/ Markierung müsste entfernt oder neu errichtet werden.
    • Es bestehen allgemeine Fragen zu Verkehrssituationen, Verhalten im Straßenverkehr etc. 

    Nicht in die Verkehrssicherung fallen jedoch 

    • Fragen zur Überwachung des fließenden Verkehrs (gefahrene Geschwindigkeiten). Hierfür ist das Polizeipräsidium Leverkusen zuständig, bzw. bei Gefahrenstellen die mobile Geschwindigkeitsüberwachung der Stadt Leverkusen. 
    • Straßenreinigung (auch wenn eine Straßenreinigung aus Sicht der Bürger aufgrund parkender Fahrzeuge nicht möglich ist). Hierfür sind die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) zuständig.
    • Probleme bezüglich der Müllabfuhr (auch wenn es sich hierbei um Probleme mit parkenden Fahrzeugen handelt). Hierfür sind die Anlagenbetriebe zur Verwertung und Entsorgung von Abfällen (AVEA), Im Eisholz 3, 51373 Leverkusen, zuständig.
    • Parkende Fahrzeuge auf einem Privatgrundstück bzw. vor einer Einfahrt. Auf Privatgrundstücken kann die Verkehrssicherung aufgrund der vorhanden Eigentumsverhältnisse nicht tätig werden. Auch im Falle von parkenden Fahrzeugen vor einer Ein- und Ausfahrt ist ein direktes Eingreifen der Verkehrssicherung nicht möglich. Bezüglich Verwarnungen kann man sich an die Mitarbeiter/innen der Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs beim Fachbereich Straßenverkehr wenden. 
    • Neuerstellung von einzelnen Parkflächen (Erweiterung des Parkraumangebots), Ersteinführung von Parkflächenmarkierungen in einer Straße sowie die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen. Hierfür ist unmittelbar der Fachbereich Tiefbau zuständig.
    • Errichtung von Hinweisbeschilderung auf Ladenlokale, Gewerbe- und Geschäftsbetriebe, Hotels etc. Auch hierfür ist der Fachbereich Tiefbau zuständig.
    • Beschädigungen an vorhandener Beschilderung (Witterungsschäden, Vandalismus, Unfallschäden etc.) und Erneuerungen von Markierungen (Markierung abgefahren, verblasst etc.). Hierfür sind die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) zuständig.  

    Hinweis:

    Die Bearbeitung erfolgt seitens der Mitarbeiter*innen stadtteilbezogen.

    Kontakt

    Kontaktdaten

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

  • Details

    Rechtsgrundlagen

    • Straßenverkehrsordnung

     

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Tobias Scheibe Bezirk II: Berg. Neukirchen, Quettingen, Bürrig, Opladen, Küppersteg
      Jan Schwarzenthal Bezirk I: Hitdorf, Rheindorf, Wiesdorf, Manfort
      Katharina Zager Bezirk III: Schlebusch, Lützenkirchen, Steinbüchel, Alkenrath

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