Kfz - Umschreibung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbereich innerhalb Leverkusens
Sind Sie aus einer anderen Stadt nach Leverkusen umgezogen oder haben Sie ein Fahrzeug aus einer anderen Stadt erworben? Dann müssen Sie Ihr Fahrzeug nach Leverkusen ummelden.
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Überblick
Für den Fall, dass Sie ein zugelassenes Fahrzeug erworben haben, können Sie das Kennzeichen übernehmen. Ein nicht zugelassenes Fahrzeugt benötigt im Rahmen der Umschreibung ein LEV- oder OP-Kennzeichen.
Wenn Sie nach Leverkusen zugezogen sind, können Sie wählen, ob Sie bei der Ummeldung Ihres Fahrzeuges das bisherige Kennzeichen beibehalten möchten.
Im Falle des Umzuges nach Leverkusen und der Beibehaltung Ihrer bisherigen Kennzeichen, brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Ummeldung nicht mehr vorlegen. Die Vorlage des Fahrzeugbriefes (altes Dokument) ist jedoch noch erforderlich, da der Fahrzeugbrief im Rahmen der Ummeldung in eine Zulassungsbescheinigung Teil II getauscht werden muss.
Wollen Sie das bisherige Kennzeichen nicht beibehalten, wird im Rahmen der Zulassung ein LEV-Kennzeichen zugeteilt. Sie benötigen dann auch die Zulassungsbescheinigung Teil II.
Wenn Sie mehrere melderechtliche Wohnsitze haben (Haupt- und Nebenwohnsitz), ist die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig.
Sie können auch online einen Termin für dieses Anliegen buchen. Bitte folgen Sie diesem Link zur Online-Terminvereinbarung.Seit 3. August 2015 können Sie bei Ihrem Kennzeichen zwischen "LEV" und "OP" wählen. Nähere Informationen entnehmen sie bitte dem Produkt: "Kfz-OP-Wunschkennzeichen".
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Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen. -
Details
Unterlagen
- Fahrzeugbrief. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist erforderlich, sofern ein LEV-Kennzeichen zugeteilt werden soll.
- Fahrzeugschein oder ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebestätigung
- Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und das auswärtige Kennzeichen durch ein LEV-Kennzeichen ersetzt werden soll
- Bericht über letzte Hauptuntersuchung
- eVB-Nummer für den elektronischen Abruf der Versicherungsdaten
- Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister, Ausweis der oder des Vorsitzenden.
- Vollmacht bei Vertretung
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Personalausweise der Erziehungsberechtigten oder Personalausweis des Vormundes
Bitte beachten Sie: Die Zulassung auf minderjährige Personen ist nur möglich, sofern die Person im Besitz der für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist oder eine Schwerbehinderung vorliegt. In diesen Fällen ist der Führerschein bzw. der Schwerbehindertenausweis vorzulegen. - ausgefülltes SEPA-Mandat im Original (das Formular kann über Downloads/Links heruntergeladen werden)
Bei der Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk und Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I oder/und Teil II, des Fahrzeugbriefs oder/und Fahrzeugscheins oder der Kennzeichen, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der letzten Zulassungsstelle benötigt. Diese ist von Ihnen bei der letzten Zulassungsstelle zu beantragen.
Gebühren
- Umschreibung mit/ohne Halterwechsel, Zuteilung neuer Kennzeichen: 30,20 €
- Umschreibung ohne Halterwechsel, Beibehaltung der bisherigen Kennzeichen: 17,90 €
- ggf. zuzüglich 3,90 € für die Zulassungsbescheinigung Teil II
- ggf. zuzüglich 5,10 € für den Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II
- ggf. zuzüglich Wunschkennzeichen: 10,20 €
- ggf. zuzüglich Reservierung von Wunschkennzeichen 2,60 €
- zuzüglich der Kosten für Kennzeichenschilder
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt)
- Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung (BEG NRW)
- Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugssteuer (VMZbVK)
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Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Organisationseinheiten