Kfz - Umschreibung eines Fahrzeuges auf einen anderen Halter
Ein Fahrzeug mit einem LEV - Kennzeichen soll auf einen anderen Halter umgeschrieben werden (innerhalb des Zulassungsbezirks).
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Überblick
Ist das Fahrzeug noch zugelassen, kann das bisherige Kennzeichen beibehalten werden. Sie können sich jedoch auch ein Wunschkennzeichen zuteilen lassen. Dann müssen die bisherigen Kennzeichenschilder vorgelegt werden.
Ist das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, besteht kein Anspruch auf Beibehaltung des letzten Kennzeichens.Sie können auch online einen Termin für dieses Anliegen buchen. Bitte folgen Sie diesem Link zur Online-Terminvereinbarung.
Sie können bei Ihrem Kennzeichen zwischen "LEV" und "OP" wählen. Nähere Informationen entnehmen sie bitte dem Produkt: "Kfz-OP-Wunschkennzeichen".
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Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen. -
Details
Unterlagen
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebestätigung
- Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und das Kennzeichen durch ein anderes LEV- oder OP-Kennzeichen ersetzt werden soll
- 7-stellige eVB-Nummer für den elektronischen Abruf der Versicherungsdaten
- Die Vorlage des TÜV-Berichtes im Original ist nicht erforderlich, wenn die gültige Hauptuntersuchung gut leserlich in der ZBI eingetragen ist
- Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister, Ausweis des oder der Vorsitzenden
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Personalausweise der Erziehungsberechtigten oder Personalausweis des Vormundes
Bitte beachten Sie: Die Zulassung auf minderjährige Personen ist nur möglich, sofern die Person im Besitz der für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist oder eine Schwerbehinderung vorliegt. In diesen Fällen ist der Führerschein bzw. der Schwerbehindertenausweis vorzulegen. - Vollmacht bei Vertretung
- ausgefülltes SEPA-Mandat im Original (das Formular kann über Downloads/Links heruntergeladen werden)
Bei der Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk und Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I oder/und Teil II sowie Fahrzeugbrief oder/und Schein, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der letzten Zulassungsstelle benötigt. Diese ist von Ihnen bei der letzten Zulassungsstelle zu beantragen.
Gebühren
- bei zugelassenen Fahrzeugen: 19,90 €
- bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen: 19,90 € zuzügl. der Kosten für Kennzeichenschilder
- ggf. zuzüglich 3,90 € für die Zulassungsbescheinigung Teil II
- ggf. zuzüglich 5,10 € für den Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II
Bei gleichzeitigem Kennzeichenwechsel werden jedoch folgende Gebühren fällig:
- Umkennzeichnung: 30,20 €
- ggf. zuzüglich 3,90 € für die Zulassungsbescheinigung Teil II
- ggf. zuzüglich 5,10 € für den Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II
- ggf. zuzüglich Wunschkennzeichen: 10,20 €
- ggf. zuzüglich Reservierung von Wunschkennzeichen: 2,60 €
- zuzüglich der Kosten für Kennzeichenschilder
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung (BEG NRW)
- Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer (VMZbVK)
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Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
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