Verkehrsüberwachung - stationäre Geschwindigkeitskontrollen
Durchführung von stationären Geschwindigkeitskontrollen
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Überblick
Seit 1993 werden stationäre Geschwindigkeitskontrollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Leverkusener Stadtgebiet durchgeführt.Derzeit verfügt die Stadt über sechs stationäre Messstandorte, die mit Radar- bzw. Lasermessgeräten betrieben werden.
Für die Wartung der Anlagen sowie Einsatzplanung ist die Verkehrsüberwachung zuständig.
Die Zentrale Bußgeldstelle ahndet die festgestellten Geschwindigkeitsverstöße und führt die Verwarn- und Bußgeldverfahren durch.Ähnliche Produkte
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Details
Rechtsgrundlagen
- Ordnungsbehördengesetz (OBG)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Lisa Deuschle Selina Gül Organisationseinheiten