Verkehrsüberwachung - mobile Geschwindigkeitskontrollen
Die Verkehrsüberwachung ist für den Einsatz der Radarwagen und die Bildauswertung zuständig.
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Überblick
Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 20.09.1997 beschlossen, dass zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet mobile Geschwindigkeitskontrollen an Gefahrenstellen durchgeführt werden.
Gefahrenstellen sind Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres kann insbesondere in Betracht kommen
- an oder in unmittelbarer Nähe von Orten und Strecken, die vermehrt von schwachen Verkehrsteilnehmern, wie Fußgängern und Fahrradfahrern sowie besonders schutzwürdigen Personen wie Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen frequentiert werden
- in unmittelbarer Nähe von sowie in Baustellen und ähnlichen straßenbaulichen Engpässen, oder
- wenn überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung festgestellt werden
Radarwagen sowie die semi-stationären Messanhänger werden ausschließlich an Gefahrenstellen eingesetzt, wobei der Schwerpunkt der Kontrollen im Nahbereich von Schulen und Kindergärten liegt. Um Kinder, die ohne Begleitung unterwegs sind, so weit wie möglich vor "Rasern" zu schützen.
Derzeit gibt es in der Stadt rund 550 Messstellen. Sie sinbd unter Beachtung der oben genannten rechtlichen Vorgaben eingerichtet worden.
In zahlreichen Gesprächen konnte - insbesondere bei Anwohner*innen - ein hoher Grad an Zustimmung zur Durchführung von mobilen Geschwindigkeitsmessungen festgestellt werden.
Für die Einrichtung neuer Messstellen sowie Einsatzplanung und Auswertung ist die Verkehrsüberwachung zuständig. Die Einrichtung von Messstellen erfolgt grundsätzlich nur nach Abstimmung mit der Polizei.
Die Zentrale Bußgeldstelle ahndet die festgestellten Geschwindigkeitsverstöße und führt die Verwarn- und Bußgeldverfahren durch.
Die Polizei führt ebenfalls mobile Geschwindigkeitskontrollen durch.
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Details
Rechtsgrundlagen
- Ordnungsbehördengesetz (OBG)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Ausführungsverordnung Verwaltungsverfahrensgesetz (VO VwVG NRW)
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Lisa Deuschle Selina Gül Cornelia Slawik Organisationseinheiten