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Kfz - Neuzulassung 

Das Fahrzeug war bisher weder im In- noch im Ausland zugelassen.


  • Überblick

    Aktuell: Die Neuzulassung können Sie auch per Post beantragen. Dazu folgen Sie bitte diesem Link.

    Das neue Fahrzeug wird erstmalig zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen und erhält damit zum ersten Mal ein Kennzeichen.
    Sie können auch online einen Termin für dieses Anliegen buchen. Bitte folgen Sie diesem Link zur Online-Terminvereinbarung.

    Sie können bei Ihrem Kennzeichen zwischen "LEV" und "OP" wählen. Nähere Informationen entnehmen sie bitte dem Produkt: "Kfz-OP-Wunschkennzeichen".

    Öffnungszeiten

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
    Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen.

  • Details

    Unterlagen

    Bei Fahrzeugen die im Bundesgebiet erworben wurden:

    • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
    • EWG/CoC- Übereinstimmungsbescheinigung im Original 
    • 7-stellige eVB-Nummer für den elektronischen Abruf der Versicherungsdaten
    • Vollmacht bei Vertretung
    • Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person)
    • bei Zulassung auf Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
    • bei Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung und Personalausweise der Erziehungsberechtigten oder Personalausweis des Vormundes
      Bitte beachten Sie: Die Zulassung auf minderjährige Personen ist nur möglich, sofern die Person im Besitz der für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist oder eine Schwerbehinderung vorliegt. In diesen Fällen ist der Führerschein bzw. der Schwerbehindertenausweis vorzulegen.
    • bei Zulassung auf Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Ausweis der oder des Vorsitzenden
    • ausgefülltes SEPA-Mandat im Original (das Formular kann über Downloads/Links heruntergeladen werden)

       

    Bei Fahrzeugen die im Ausland erworben wurden:

    • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original  
    • Eigentumsnachweis, zum Beispiel den Kaufvertrag oder die Rechnung im Original
    • 7-stellige eVB-Nummer für den elektronischen Abruf der Versicherungsdaten
    • Vollmacht bei Vertretung
    • Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person)
    • bei Zulassung auf Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
    • bei Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung und Personalausweise der Erziehungsberechtigten oder Personalausweis des Vormundes
      Bitte beachten Sie: Die Zulassung auf minderjährige Personen ist nur möglich, sofern die Person im Besitz der für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist oder eine Schwerbehinderung vorliegt. In diesen Fällen ist der Führerschein bzw. der Schwerbehindertenausweis vorzulegen.
    • bei Zulassung auf Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Ausweis der oder des Vorsitzenden
    • Verzollungsnachweis, wenn das Fahrzeug nicht in einem EU-Staat erworben wurde
    • ausgefülltes SEPA-Mandat im Original (das Formular kann über Downloads/Links heruntergeladen werden)

    Gebühren

    • Die Gebühr beträgt 27,60 €
      - ggf. zuzüglich 15,30 € wenn die technische Beschreibung des Fahrzeuges beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht abrufbar ist 
      - ggf. 3,90 € für die Zulassungsbescheinigung Teil II 
      - ggf. zuzüglich 10,20 € Wunschkennzeichen
      - ggf. zuzüglich 2,60 € Reservierung von Wunschkennzeichen und
      - zusätzlich die Kosten für die Kennzeichenschilder
        

     

    Rechtsgrundlagen

    - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    - Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    - Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
    - Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
    - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
    - Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulasssung (BEG NRW)
    - Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer (VMZbVK)

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

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