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Personenstandsurkunden 

Service des Standesamtes der Stadt Leverkusen.

  • Überblick

  • Details

    Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (bei persönlicher Vorsprache)
    • Kopie Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Anforderung per Post, Mail oder Fax) 

    Wichtiger Hinweis: 

    Die Ausstellung von Personenstandsurkunden sowie Auskünfte aus den Personenstandsbüchern unterliegen dem besonderen Datenschutz der § 61 ff. Personenstandsgesetz (PStG).  Anspruch auf Ausstellung von Urkunden hat nur die Person selbst, auf die sich der Personenstandseintrag bezieht, deren Ehegatte, Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen, also auch Geschwister, Onkel, Tante etc. haben nur dann einen solchen Anspruch, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder eine schriftliche Vollmacht einer berechtigten Person beibringen.

    Gebühren

    Die nachfolgenden Gebühren beziehen sich auf das erste Exemplar einer Urkunde. Weitere gleichzeitig angeforderte Ausfertigungen derselben Urkunde kosten jeweils die Hälfte.

     

    • Geburtsurkunde: 10 €
    • Sterbeurkunde: 10 €
    • Eheurkunde: 10 €
    • Lebenspartnerschaftsurkunde: 10 €
      (nicht als internationale Urkunde erhältlich)

    • beglaubigte Abschrift der jeweiligen Register: 10 €
    • Internationale Auszüge:10 €
    • Übersetzungshilfe gem. Artikel 7 der Verordnung (EU) 2016/1191 und 1024/2012: 10 €

    Rechtsgrundlagen

    Personenstandsgesetz (PStG)
    Gebührengesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW)

     

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Team Standesamt

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