Personenstandsurkunden
Service des Standesamtes der Stadt Leverkusen.
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Überblick
Diese Dienstleistung finden Sie ab sofort im Kommunalportal der Stadt.
- Informationen zur Geburtsurkunde im Kommunalportal
- Informationen zur Eheurkunde im Kommunalportal
- Informationen zur Lebenspartnerschaftsurkunde im Kommunalportal
- Informationen zur Sterbeurkunde im Kommunalportal
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Öffnungszeiten
Siehe Merkblatt oben im Text.
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Details
Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass (bei persönlicher Vorsprache)
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Kopie Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Anforderung per Post, Mail oder Fax)
Wichtiger Hinweis:Die Ausstellung von Personenstandsurkunden sowie Auskünfte aus den Personenstandsbüchern unterliegen dem besonderen Datenschutz der § 61 ff. Personenstandsgesetz (PStG). Anspruch auf Ausstellung von Urkunden hat nur die Person selbst, auf die sich der Personenstandseintrag bezieht, deren Ehegatte, Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen, also auch Geschwister, Onkel, Tante etc. haben nur dann einen solchen Anspruch, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder eine schriftliche Vollmacht einer berechtigten Person beibringen.
Gebühren
Die nachfolgenden Gebühren beziehen sich auf das erste Exemplar einer Urkunde. Weitere gleichzeitig angeforderte Ausfertigungen derselben Urkunde kosten jeweils die Hälfte.
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Geburtsurkunde: 10 €
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Sterbeurkunde: 10 €
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Eheurkunde: 10 €
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Lebenspartnerschaftsurkunde: 10 €
(nicht als internationale Urkunde erhältlich) -
beglaubigte Abschrift der jeweiligen Register: 10 €
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Internationale Auszüge:10 €
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Übersetzungshilfe gem. Artikel 7 der Verordnung (EU) 2016/1191 und 1024/2012: 10 €
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz (PStG)
Gebührengesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) -
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Team Standesamt Organisationseinheiten