Personenstandsurkunden
Service des Standesamtes der Stadt Leverkusen. Bestellung von Urkunden auch per Mail möglich.
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Überblick
Zu den Änderungen bei der Beurkundung wegen der Corona-Epidemie: siehe Merkblatt
Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt das Standesamt aus dem Personenstandsregister Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her, wenn zuvor der jeweilige Personenstand beurkundet wurde. Die Urkunden können formlos beim Standesamt angefordert werden, wahlweise:- per Post: Stadt Leverkusen, Standesamt, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen
- per Mail: 332-standesamtstadt.leverkusende
- per Fax: (0214) 406-3379
Die Ausstellung einer Urkunde ist nur nach vorheriger Bezahlung der Gebühr möglich. Dazu ist ein Nachweis in Kopie (Überweisungsbeleg oder Kontobelastung) notwendig. Eine Gebührenübersicht und notwendige Unterlagen finden Sie unter der Registerkarte "Details".
Bankverbindung:
Sparkasse Leverkusen, IBAN: DE 84 3755 1440 0100 0002 07, SWIFT-BIC: WELADEDLLEV,
Verwendungszweck: VG 890000043524Ähnliche Produkte
Adresse
Anschrift
Rathaus
Friedrich-Ebert-Platz 1
51373 Leverkusen
Postanschrift
Stadt Leverkusen
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen
Kartenansicht
Barrierefreiheit
Anfahrt
Öffnungszeiten
Siehe Merkblatt oben im Text.
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Details
Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass (bei persönlicher Vorsprache)
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Kopie Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Anforderung per Post, Mail oder Fax)
Wichtiger Hinweis:Die Ausstellung von Personenstandsurkunden sowie Auskünfte aus den Personenstandsbüchern unterliegen dem besonderen Datenschutz der § 61 ff. Personenstandsgesetz (PStG). Anspruch auf Ausstellung von Urkunden hat nur die Person selbst, auf die sich der Personenstandseintrag bezieht, deren Ehegatte, Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen, also auch Geschwister, Onkel, Tante etc. haben nur dann einen solchen Anspruch, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder eine schriftliche Vollmacht einer berechtigten Person beibringen.
Gebühren
Die nachfolgenden Gebühren beziehen sich auf das erste Exemplar einer Urkunde. Weitere gleichzeitig angeforderte Ausfertigungen derselben Urkunde kosten jeweils die Hälfte.
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Geburtsurkunde: 10 €
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Sterbeurkunde: 10 €
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Eheurkunde: 10 €
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Lebenspartnerschaftsurkunde: 10 €
(nicht als internationale Urkunde erhältlich) -
beglaubigte Abschrift der jeweiligen Register: 10 €
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Internationale Auszüge:10 €
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Übersetzungshilfe gem. Artikel 7 der Verordnung (EU) 2016/1191 und 1024/2012: 10 €
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz (PStG)
Gebührengesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) -
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Organisationseinheiten