Personalausweis
Ab dem 16. Geburtstag müssen alle Bundesbürger einen Personalausweis haben. Das gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Jugendliche unter 12 Jahren kann für Reisen ein Kinderreisepass oder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass beantragt werden.
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Überblick
Der Personalausweis wird im Bürgerbüro am Hauptwohnsitz beantragt.
Eine persönliche Vorsprache ist nur bei der Antragstellung erforderlich. Die Abholung kann ohne vorherige Terminvereinbarung auch durch einen Bevollmächtigten erledigt werden.
Die Vorsprache zur Beantragung des Personalausweises ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hier können Sie vorab online einen Termin vereinbaren.Mitwirkung der Eltern und Kinder:
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Bei Beantragung und Abholung des Personalausweises vor dem 16. Geburtstag müssen beide Elternteile den Personalausweisantrag unterschreiben.
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Nur in Ausnahmefällen ist die Vorlage einer Vollmacht mit Ausweiskopie des betreffenden Elternteiles möglich.
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Bei Alleinerziehenden: Sorgerechtsbeschluss (nach der Scheidung) oder bei ledigen Müttern: Negativbescheinigung des Jugendamtes
- Bringen Sie bitte Ihr Kind mit, wenn Sie für es einen Personalausweis beantragen
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Adresse
Anschrift
Bürgerbüro in den Luminaden
Wiesdorfer Platz 32
51373 Leverkusen
Postanschrift
Stadt Leverkusen
Postfach 101140
51311 Leverkusen
Kartenansicht
Barrierefreiheit
Öffnungszeiten
Servicezeiten für Anliegen ohne Termin:
Montag bis Mittwoch: 07:30 bis 13.00 Uhr und 14:00 bis 15.45 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:45 Uhr
Freitag: 07.30 bis 12:45 UhrJeden ersten Donnerstag im Monat ab 09:00 Uhr geöffnet.
Ausnahme: Beantragung und Ausgabe MobilPass an der Information im Rathaus Wiesdorf -
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Details
Unterlagen
- Alter Personalausweis
Der alte Ausweis wird bei der Abholung des neuen Ausweises eingezogen. - Neues biometrisches Passfoto,
nicht älter als 6 Monate, Beispiele zeigt die Fotomustertafel im Bürgerbüro - Bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
- Reisepass
Der Reisepass wird benötigt, wenn der bisherige Ausweis verloren ging. - Geburtsurkunde/Stammbuch oder Führerschein
falls keine Ausweisdokumente vorhanden oder verloren sind.
Gebühren
- 37,00 Euro:
Antragstellende Person ab 24 Jahren
(10 Jahre gültig) - 22,80 Euro:
Antragstellende Person unter 24 Jahren
(6 Jahre gültig) - 10,00 Euro:
vorläufiger maschinenlesbarer Personalausweis
Lieferzeit/Abholung:
- Antragsteller muss Schreiben der Bundesdruckerei abwarten.
Dies ist die Mitteilung über die 5-stellige PIN, der PUK und dem Sperrkennwort.
Das Schreiben kommt per Post.
Bitte Abholinformation beachten! (s. Downloads) - Abholung auch durch Bevollmächtigten möglich -
mit Vollmacht (s. Downloads: Vollmacht zur Abholung eines Bundespersonalausweises), eigenem Personalausweis und altem Personalausweis des Antragstellers
Zahlungsart
Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
- Alter Personalausweis
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Downloads / Links
Links und Downloads
- Personalausweis-PortalWofür der elektronische Ausweis auch online genutzt werden kann. Portal des Bundes-Innenministeriums
- Personal-Ausweis-Portal: Leichte Sprache Wofür der Ausweis gebraucht wird (in Leichter Sprache) Seite: Bundes-Innen-Ministerium
- Personalausweis abholenInformation und Vollmacht (Auszufüllen vom Vollmachtgeber)
- Antrag auf Befreiung von der AusweispflichtFormular ausdrucken und bitte gut lesbar ausfüllen.
- Antrag Befreiung Ausweispflicht durch einen BetreuerFormular ausdrucken und bitte gut lesbar ausfüllen.
Merkblatt
- Information nach Art. 13 Datenschutz-GrundverordnungStand: Dezember 2020
- Personalausweis-Portal
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Kontakt
Organisationseinheiten