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Personalausweis 

Ab dem 16. Geburtstag müssen alle Bundesbürger einen Personalausweis haben. Das gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Kinder kann für Reisen ein Reisepass beantragt werden.

  • Überblick

    Der Personalausweis wird im Bürgerbüro am Hauptwohnsitz beantragt.

    Eine persönliche Vorsprache ist nur bei der Antragstellung erforderlich. Die Abholung kann ohne vorherige Terminvereinbarung auch durch einen Bevollmächtigten erledigt werden.

    Die Vorsprache zur Beantragung des Personalausweises ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hier können Sie vorab online einen Termin vereinbaren.

    Mitwirkung der Eltern und Kinder:

    • Bei Beantragung und Abholung des Personalausweises vor dem 16. Geburtstag müssen beide Elternteile den Personalausweisantrag unterschreiben. 
    • Nur in Ausnahmefällen ist die Vorlage einer Vollmacht mit Ausweiskopie des betreffenden Elternteiles möglich.
    • Bei Alleinerziehenden: Sorgerechtsbeschluss (nach der Scheidung) oder bei ledigen Müttern: Negativbescheinigung des Jugendamtes
    • Bringen Sie bitte Ihr Kind mit, wenn Sie für es einen Personalausweis beantragen

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten für Anliegen ohne Termin:

    montags und dienstags von 07:30 bis 16:00 Uhr
    donnerstags von 09:00 bis 18:00 Uhr und
    freitags von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
    Das Bürgerbüro ist durchgehend geöffnet.

    Ausnahme: Beantragung und Ausgabe MobilPass an der Information im Rathaus Wiesdorf 

  • Details

    Unterlagen

    • Alter Personalausweis
      Der alte Ausweis wird bei der Abholung des neuen Ausweises eingezogen.
    • Neues biometrisches Passfoto,
      nicht älter als 6 Monate,
      Beispiele zeigt die Fotomustertafel im Bürgerbüro
    • Bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
    • Reisepass
      Der Reisepass wird benötigt, wenn der bisherige Ausweis verloren ging.
    • Geburtsurkunde/Stammbuch oder Führerschein
      falls keine Ausweisdokumente vorhanden oder verloren sind.   

    Gebühren

    • 37,00 Euro:
      Antragstellende Person ab 24 Jahren
      (10 Jahre gültig)
    • 22,80 Euro:
      Antragstellende Person unter 24 Jahren
      (6 Jahre gültig)
    • 10,00 Euro:
      vorläufiger maschinenlesbarer Personalausweis

    Lieferzeit/Abholung:

    • Antragsteller muss Schreiben der Bundesdruckerei abwarten.
      Dies ist die Mitteilung über die 5-stellige PIN, der PUK und dem Sperrkennwort.
      Das Schreiben kommt per Post.
      Bitte Abholinformation beachten! (s. Downloads)

    • Abholung auch durch Bevollmächtigten möglich -
      mit Vollmacht (s. Downloads: Vollmacht zur Abholung eines Bundespersonalausweises), eigenem Personalausweis und altem Personalausweis des Antragstellers

    Zahlungsart

    Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.

  • Kontakt

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