Führerschein - Ersatz bei Verlust oder Diebstahl
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Überblick
Wurde Ihr Führerschein gestohlen, muss die Diebstahlanzeige der Polizei vorgelegt werden. Bei Verlust des Führerscheins müssen Sie bei der Führerscheinstelle eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Dafür wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,70 Euro erhoben.
Die Ausstellung des Ersatz-Führerscheines dauert etwa sechs Wochen. Auf Wunsch kann Ihnen für diese Zeit eine befristete Ausnahmegenehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgestellt werden. Die Ausnahmegenehmigung kostet 5,10 Euro und ist bei Erhalt des Kartenführerscheins abzugeben.Sie können auch online einen Termin für dieses Anliegen buchen. Bitte folgen Sie diesem Link zur Online-Terminvereinbarung.
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Adresse
Anschrift
Verwaltungsgebäude Haus-Vorster-Straße
Haus-Vorster-Straße 8
51379 Leverkusen
Postanschrift
Stadt Leverkusen
Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen
Kartenansicht
Öffnungszeiten
Zurzeit ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
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Details
Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Pass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- eine Karteikartenabschrift, sofern der Führerschein nicht in Leverkusen ausgestellt wurde
- die Diebstahlanzeige der Polizei bei Diebstahl des Führerscheins
- eidesstattliche Versicherung bei Verlust wird vor Ort aufgenommen
Gebühren
- 45,20 €
- 5,10 € für die Ausnahmegenehmigung (Zwischenbescheinigung)
- 30,70 € für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung
- Straßenverkehrsgesetz
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Organisationseinheiten