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Abt. 323 Wasser / Abfall/ Gewerblicher Immissionsschutz
Abfallentsorgung - Nachweisführung für Abfallerzeuger (nicht private Haushalte)

Abfallentsorgung - Nachweisführung für Abfallerzeuger (nicht private Haushalte) 

Abfallerzeuger und Abfallbesitzer, mit Ausnahme privater Haushalte, Abfallbeförderer und Abfallentsorger sind nach der Nachweisverordnung (NachwV) zur Nachweisführung der Entsorgung von gefährlichen und auf Anordnung auch von nicht gefährlichen Abfällen verpflichtet.

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