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Abfallentsorgung - Brandrückstände

Abfallentsorgung - Brandrückstände 

Mit der Entsorgung von Brandrückständen aus Wohnungsbränden sollte erst begonnen werden, wenn dies mit dem Gebäude- und Hausratversicherer und ggf. dem Vermieter abgesprochen wurde.

Ebenfalls sollten die Räume gut gelüftet worden  und sichergestellt sein, dass Ruß- und sonstige Verschmutzungen nicht in vom Brand unbetroffene Bereiche getragen werden können.

Zum eigenen Schutz sollte mit Einmalanzügen und Schutzhandschuhen gearbeitet werden.

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