Abschleppen von nicht zugelassenen Fahrzeugen
Kraftfahrzeuge ohne Zulassung, die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind, werden abgeschleppt
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Überblick
Immer wieder finden Polizei, Bürger und städtische Außendienstmitarbeiter Fahrzeuge ohne Nummernschilder, ohne Plakette des Technischen Überwachungsverein und ohne Versicherung. Außerdem muss der Fahrzeughalter mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen. Stehen die Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum, werden sie vom Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr auf Kosten des Halters abgeschleppt.
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Details
Rechtsgrundlagen
- Straßen -und Wegegesetz NRW
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Kontakt
Organisationseinheiten