Schulwegsicherung
Schulwegsicherung bedeutet, dass sichere Schulwege für Schulkinder ermittelt und sofern notwendig, zusätzliche sichernde Überquerungsmöglichkeiten eingerichtet werden.
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Überblick
Diese Maßnahmen sollen mögliche Gefahrenpunkte an Schulwegen ausschließen. Die Schulwegsicherung erfolgt überwiegend in den Bereichen von Schulen und Kindergärten. Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen Schulen und Tiefbau sowie der Polizei Leverkusen entwickelt und die daraus resultierenden Ergebnisse in einer Schulwegkarte festgehalten.
Schulwegkarte:
In Abstimmung mit den Fachbereichen Straßenverkehr, Schulen und Tiefbau sowie der Polizei Leverkusen werden jährlich Schulwegkarten erstellt, die den Eltern zum Schulanfang zur Verfügung gestellt werden. In den Karten ist der sicherste Schulweg eingezeichnet, so dass Eltern mit ihren Kindern schon im Vorfeld des Schulbeginns den sichersten Schulweg üben können.
Anregungen oder Fragen zu den Schulwegkarten können an den Fachbereich Schulen gerichtet werden.
Weitere Informationen können unter der ähnlichen Dienstleistung "Schulwegsicherheit - sichere Wege zur Grundschule" abgerufen werden!
Querungshilfen (z. B. Fußgängerüberwege,Überquerungshilfen, Lotsendienste):
Es wurden vermehrt Überquerungshilfen und Fußgängerüberwege sowie Lichtsignalanlagen, die ein gesichertes Überqueren ermöglichen, in Leverkusen geschaffen. Zudem wurden Schüler/ Elternlotsendienste - sofern möglich - eingeführt. Z. B. Elternlotsendienst an der Pfarrer-Jekel-Straße.
Bauliche oder markierte Fahrbahneinengungen sollen unterstützend die Verkehrsgeschwindigkeiten, besonders in Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen, reduzieren.
Nachfolgende Überquerungsmöglichkeiten bzw. Maßnahmen werden ggf. zusätzlich zur Sicherung des Schulweges eingesetzt:
- bauliche oder markierte Überquerungshilfen (ÜQH):
Bauliche bzw. markierte Überquerungsmöglichkeiten bzw. Überquerungshilfen werden in der Mitte der Fahrbahn angelegt, um dem Fußgänger ein sicheres Überqueren der einzelnen Fahrstreifen zu ermöglichen. An Überquerungshilfen ist der Fahrzeugführer nicht verpflichtet zu halten. Halten muss der Fahrzeugführer nur dann, wenn er in eine andere Straße einbiegt und unmittelbar hinter der Einmündung ein Fußgänger die Straße queren möchte.
- Fußgängerüberwege (FGÜ) / auch genannt: Zebrastreifen:
Fußgängerüberwege ermöglichen das Überqueren beider Fahrstreifen. Die Fahrzeugführer sind gemäß der Straßenverkehrsordnung verpflichtet, an Fußgängerüberwegen zu halten, sofern erkennbar ist, dass Fußgänger den Überweg benutzen möchten.
Hierzu siehe auch ausführliche Informationen unter der Dienstleistung:
- Fußgängerüberwege (FGÜ) / Zebrastreifen- Lichtsignalanlagen (LSA):
Auch der Einsatz von Lichtsignalanlagen trägt zur Sicherung des Schulweges bei.
- Schüler- bzw. Elternlotsen:
Schüler- bzw. Elternlotsen werden meist direkt vor Schulen eingesetzt. Dies kann auch in Kombination mit einem Fußgängerüberweg erfolgen.
- Warnblinkanlage an Linienverkehrs- bzw. Schulbussen:
Um zudem auch den Bereich des Schulweges zu sichern, der mit dem Bus zurückgelegt wird, wurde zusätzlich die Einschaltung der Warnblinkanlage an Bussen eingeführt. Das bedeutet, dass beim Anfahren bzw. Halten die Warnblinkanlage der Busse einzuschalten ist.
Ausführliche Informationen können unter der ähnlichen Dienstleistung
"Warnblinkanlage an Linienverkehrs- bzw. Schulbussen" auf dieser Seite abgerufen werden!- Geschwindigkeitskontrollen, Einsatz von Geschwindigkeitsanzeigetafeln und Verkehrszählgeräten:
Es finden regelmäßig mobile Geschwindigkeitskontrollen an Gefahrenstellen (u.a. Schulen, Kindergärten, Altenheime) statt.
Darüber hinaus werden zu Beginn des neuen Schuljahres und nach Beendigung der Herbstferien in Zusammenarbeit mit der Polizei Leverkusen verstärkt mobile Geschwindigkeitskontrollen in unmittelbarer Nähe von Grundschulen durchgeführt.
Zur Sensibilisierung der Fahrzeugführer für die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit werden Geschwindigkeitsanzeigesysteme (Sie fahren _______km/h) eingesetzt.
Durch den Einsatz von Verkehrszählgeräten werden Daten hinsichtlich der Verkehrsbelastung und der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten ermittelt. Hierdurch kann evtl. Gefährdungspotenzial (u. a. überhöhte Geschwindigkeiten in Tempo-30-Bereichen) durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen vermindert bzw. verringert werden. Beispielsweise werden übermäßig breite Fahrbahnen durch Einrichtung von rechts/links versetzten Parktaschen, Sperrflächen etc. eingeengt, so dass der Verkehrsteilnehmer das Tempo reduzieren muss.
Weitere Informationen unter den ähnlichen Dienstleistung:
- Geschwindigkeitsanzeigetafeln
- Geschwindigkeitsüberwachung der Kommune
- Verkehrszählungen
Zusätzlich wurden bereits an Schulen entsprechende Beschilderungen (Vorsicht Kinder, Tempo 30 km/h) errichtet. Ebenso finden sich bei einem Großteil der Leverkusener Schulen sogenannte Piktogramme ("Kinder") auf der Straße. Diese sollen die Symbole der Verkehrszeichen verdeutlichen, indem sie farblich auf die Straße "aufgemalt" werden.
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Kontakt
Kontaktdaten E-Mail-Adresse 363-01-Verkehrslenkungstadt.leverkusende Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- bauliche oder markierte Überquerungshilfen (ÜQH):
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Details
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung
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Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Tobias Scheibe Bezirk II - Berg. Neukirchen, Quettingen, Bürrig, Opladen, Küppersteg Jan Schwarzenthal Bezirk I: Hitdorf, Rheindorf, Wiesdorf, Manfort Katharina Zager Bezirk III - Schlebusch, Lützenkirchen, Steinbüchel, Alkenrath Organisationseinheiten