Kanalanschluss-Beiträge
Wenn ein Grundstück erstmalig an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden kann, muss der Grundstückeigentümer Kanalanschlussbeiträge bezahlen.
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Überblick
Nähere Informationen dazu, finden Sie im Informationsblatt zu dem Thema „Kanalanschlussbeiträge“. Dieses können Sie unter Download/Links als PDF-Dokument herunterladen.
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Details
Rechtsgrundlagen
- § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen
- Abgabenordnung Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Leverkusen.
Die Satzungen können Sie auf der Homepage der TBL abrufen. Den Link finden Sie unter der Rubrik "Downloads/Links".
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Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Daniela Becker-Oerters Birgit Müller Erika Ruf Regina Strätz Organisationseinheiten