Erschließungsbeiträge
Wenn eine Straße neu gebaut wird, werden von den Grundstückseigentümern Erschließungsbeiträge verlangt. Diese können auch für den Bau einer Grünanlage oder einer Lärmschutzwand erhoben werden.
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Überblick
Erschließungsbeiträge sollen Kosten decken, die entstanden sind, wenn die Stadt zum Beispiel öffentliche Plätze, Straßen oder Wege erstmals hergestellt hat.
Nähere Informationen dazu, finden Sie im Informationsblatt zu dem Thema „Erschließungsbeiträge“. Dieses können Sie unter Download/Links als PDF-Dokument herunterladen.
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Details
Rechtsgrundlagen
- §§ 127 ff BauGB,
- Abgabenordnung,
- Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages für die Stadt Leverkusen
Die Satzung können Sie unter der Rubrik "Downloads/Links" als PDF-Dokument herunterladen.
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Downloads / Links
Links und Downloads
Links und Downloads
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Daniela Becker-Oerters Birgit Müller Erika Ruf Regina Strätz Organisationseinheiten