Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Wirtschaftliche Jugendhilfe infolge erzieherischer Hilfen
- Finanzielle Leistungen im Rahmen der Tagespflege
- Heranziehung (Unterhalt, Kostenbeiträge) infolge wirtschaftlicher Jugendhilfe und Tagespflege
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Überblick
Viele Kinder und Jugendliche sind aus verschiedensten Gründen auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, beispielsweise Betreuung durch Tageseltern bei Berufstätigkeit der Eltern, Unterbringung in Pflegefamilien oder Heimunterbringung, angewiesen.
Die Kosten dieser erzieherischen Hilfen trägt grundsätzlich der Fachbereich Kinder und Jugend. In bestimmten Fällen wird geprüft, ob und in welcher Höhe die Eltern, Minderjährigen und jungen Erwachsenen zu den Kosten herangezogen werden können. Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Prüfung durch die Stadt werden die Aufwendungen für die Betreuung von Kindern in Tagespflege gezahlt. Je nach Einkommenslage sind die Eltern zu einem Kostenbeitrag heranzuziehen.
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- Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe -
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