Ausbildungsförderung für Schüler (BAföG)
Ziel der Ausbildungsförderung für Schüler nach dem BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit einer qualifizierten Ausbildung zu geben. Unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation.
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Überblick
Für Schülerinnen und Schüler besteht während ihrer schulischen Berufsausbildung die Möglichkeit, Förderleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen. Gefördert werden kann auch der Besuch der allgemeinbildenden Schule ab Klasse 10. Die Förderung ist abhängig von der besuchten Schulform und von den persönlichen und familiären Voraussetzungen des Schülers.
Ob die gewählte schulische Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann und welche weiteren individuellen Voraussetzungen vorliegen müssen, können Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter (s. Kontakt) erfragen.
Sie erreichen die zuständigen Sachbearbeiter zu den allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung:
Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.Ähnliche Produkte
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Details
Unterlagen
Die Antragsunterlagen können Sie unter Downloads/Links herunterladen oder telefonisch anfragen.
Sie können die Leistungen auch online über BAföG Digital beantragen.
Sofern Sie selbständig krankenversichert sind, kann ein Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag gewährt werden. Die notwendige Bescheinigung erhalten Sie auf Anfrage beim zuständigen Sachbearbeiter (s. Kontakt).Gebühren
keine
Hinweise
Informationen zu Auswirkungen der COVID-19 Pandemie sind auf der BAföG-Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung abrufbar: Keine Nachteile beim BAföG durch Corona
Viele private Ausbildungsstätten (Schulen), deren Abschluss staatlich anerkannt ist, können nicht gefördert werden. Es empfiehlt sich daher vor Abschluss des Ausbildungsvertrages eine Nachfrage bei den zuständigen Sachbearbeitern.
Anträge auf Leistungen nach dem BAföG für Studierende an Hochschulen/Fachhochschulen sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung am Studienort zu stellen.
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Downloads / Links
Formulare, die Sie herunterladen können
- Hauptantrag - Formblatt 1
- Schulbescheinigung - Formblatt 2Die Schulbescheinigung ist nur von der Ausbildungsstätte auszufüllen.
- Einkommenserklärung der Eltern - Formblatt 3Wird von beiden leiblichen Elternteilen benötigt.
- Kinder der auszubildenden Person - Formblatt 4Dient der Feststellung eines zusätzlichen Bedarfs bei eigenen Kindern.
- Zusatzerklärung zum BAföG-AntragDiese Erklärung ist bei jedem Antrag zu unterschreiben und einzureichen.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
- BAföG HomepageBAföG-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
- BAföG DigitalOnline-Antragsstellung
- BildungskreditBildungskredit des Bundesverwaltungsamtes
- Aufstiegs-BAföGAufstiegs-BAföG: Formulare der Bundesverwaltung
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Georg Zens 1: Sachgebietsleiter Isabel Hellmich 2: Gruppenleiterin Michaela Beckschulte 3: A - H Simone Giera 3: I - O Özlem Kacmaz 3: P - Z Organisationseinheiten