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Ausbildungsförderung für Schüler (BAföG) 

Ziel der Ausbildungsförderung für Schüler nach dem BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit einer qualifizierten Ausbildung zu geben. Unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation.

  • Überblick

    Für Schülerinnen und Schüler besteht während ihrer schulischen Berufsausbildung die Möglichkeit, Förderleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen. Gefördert werden kann auch der Besuch der allgemeinbildenden Schule ab Klasse 10. Die Förderung ist abhängig von der besuchten Schulform und von den persönlichen und familiären Voraussetzungen des Schülers.

    Ob die gewählte schulische Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann und welche weiteren individuellen Voraussetzungen vorliegen müssen, können Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter (s. Kontakt) erfragen.

    Sie erreichen die zuständigen Sachbearbeiter zu den allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung:

    Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr
    Freitag: 08.30 Uhr bis 13.30 Uhr

    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.

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  • Details

    Unterlagen

    Die Antragsunterlagen können Sie unter Downloads/Links herunterladen oder telefonisch anfragen.
    Sie können die Leistungen auch online über BAföG Digital beantragen.

    Sofern Sie selbständig krankenversichert sind, kann ein Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag gewährt werden. Die notwendige Bescheinigung erhalten Sie auf Anfrage beim zuständigen Sachbearbeiter (s. Kontakt).

    Gebühren

    keine

    Hinweise

    Informationen zu Auswirkungen der COVID-19 Pandemie sind auf der BAföG-Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung abrufbar: Keine Nachteile beim BAföG durch Corona

    Viele private Ausbildungsstätten (Schulen), deren Abschluss staatlich anerkannt ist, können nicht gefördert werden. Es empfiehlt sich daher vor Abschluss des Ausbildungsvertrages eine Nachfrage bei den zuständigen Sachbearbeitern.

    Anträge auf Leistungen nach dem BAföG für Studierende an Hochschulen/Fachhochschulen sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung am Studienort zu stellen.



  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Georg Zens 1: Sachgebietsleiter
      Isabel Hellmich 2: Gruppenleiterin
      Michaela Beckschulte 3: A - H und T - Z
      Simone Giera 3: I - S

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