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Vermietung von Räumen in Jugendeinrichtungen 

In den Jugendeinrichtungen Jugendhaus Lindenhof und Jugend- und Bürgerhaus "Schöne Aussicht" können unter bestimmten Voraussetzungen Räume angemietet werden.

  • Überblick

    Jugendhaus Lindenhof, Weiherstr. 49, 51373 Leverkusen (Stadtteil Manfort)
    Die Räume (Saal, Bühnen, Küche, Theke, Garderobe, Umkleideräume und Toiletten) können ausschließlich an Samstagen und während der Schließzeiten in der Karnevalssession an örtliche Vereine und Verbände vermietet werden. Das Nutzungsentgelt berechnet sich nach dem jeweils geltenden Tarif. Für die Bestuhlung des Saales gelten die genehmigten Bestuhlungspläne, aus der sich auch die zulässige Höchstbesucherzahl ergibt.
    Bei Verstoß gegen Lärmschutzbestimmungen sowie bei Beschädigungen am Gebäude oder der Einrichtungsgegenstände und Anlagen wird eine vorher zu entrichtende Kaution einbehalten.
    Ansprechpartner: Herr Skibbe, Telefon (0214) 4001973
    Terminvergabe nur unter vorgenannter Telefon-Nummer


    Jugend- und Bürgerhaus "Schöne Aussicht", Hamberger Str. 12, 51381 Leverkusen (Stadtteil Lützenkirchen)

    Die Einrichtung steht außerhalb der Öffnungszeiten des Kinder- und Jugendbereiches Leverkusener Bürgern für private Feiern sowie für Veranstaltungen der ortsansässigen Vereine, Verbände und Gruppen zur Verfügung. Kommerziele Veranstaltungen sind ausgeschlossen. Das Nutzungsentgelt berechnet sich nach dem jeweils geltenden Tarif. Für örtliche Vereine, Verbände und Parteien ist die Nutzung kostenlos.
    Aus brandschutztechnischen Gründen ist die Höchstbesucherzahl auf 80 Personen begrenzt.

    Nähere Information über die Nutzungsbestimmungen und Termine können unter der Rufnummer (02171) 82248 erfragt werden. Amsprechpartner ist Frau Brezina während der Öffnungszeiten des Kinder- und Jugendbereiches.

  • Details

    Gebühren

    Jugendhaus Lindenhof

    • bis zu 5 Stunden: 225,00 €
    • bis zu 10 Stunden: 350,00 €
    • über 10 Stunden : 505,00 €

    Der Höchstsatz beträgt pro Tag 15 Stunden. Sollte sich die Dauer der Nutzung über mehrere Kalendertage erstrecken, so sind diese Tage als separate Termine zu verstehen und ebenfalls nach dem Satz abzurechnen.  

    Jugend- und Bürgerhaus "Schöne Aussicht"
    Für den Saal (mit kleiner Küche)

    • bis zu 5 Stunden: 180,00 €
    • bis zu 10 Stunden: 280,00 €
    • über 10 Stunden : 435,00 €

    Pro Merkzweckraum zusätzlich 30,00 €

    Der Höchstsatz beträgt pro Tag 15 Stunden. Sollte sich die Dauer der Nutzung über mehrere Kalendertage erstrecken, so sind diese Tage als separate Termine zu verstehen und ebenfalls nach dem Satz abzurechnen.

    Darin eingeschlossen ist die Benutzung der jeweiligen Kücheneinrichtung.

    Kaution         

    Es ist eine Kaution in Höhe von mindestens 250,00 € bei Vertragsabschluss zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution berechnet der Betreiber der Einrichtung nach einer Risikoabfrage, deren Analyse und einer Einschätzung, u.a. nach Rücksprache mit dem Fachbereich Recht und Ordnung, Feuerwehr und/oder Polizei. Der Höchstsatz der Kaution liegt bei 10.000,00 €.

    Die Kaution kann ganz oder teilweise einbehalten werden, wenn Pflichten vom Veranstalter verletzt wurden, das Gebäude, Teile des Gebäudes oder das Inventar im Rahmen der Veranstaltung Schaden erlitten und repariert oder ersetzt werden müssen. Die Auszahlung der Restsumme erfolgt nach Durchführung der erforderlichen Arbeiten und nach Abzug der entstandenen Kosten. Die Kosten müssen vom Betreiber nachgewiesen werden.

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Regina Cwik

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