Schulraumvermietung
-
Überblick
Räume der Schulen, der Jugendverkehrsschule sowie deren Einrichtungen und Außenflächen können auf Antrag für Einzelveranstaltungen oder auf Dauer für
- kulturelle,
- sportliche,
- gewerkschaftliche,
- kirchliche,
- soziale und
- politische Zwecke sowie
- für Zwecke der Bildung,
- des Natur- und Umweltschutzes,
- der Jugendförderung und
- der Brauchtumspflege
angemietet werden.
Eine Vermietung für private Feierlichkeiten erfolgt nicht.
Ähnliche Produkte
Adresse
Anschrift
Verwaltungsgebäude Goetheplatz
Goetheplatz 1-4
51379 Leverkusen
Postanschrift
Stadt Leverkusen
Stadtverwaltung
Postfach 10 11 40
51311 LeverkusenKartenansicht
Barrierefreiheit
Anfahrt
-
Details
Unterlagen
- Mietantragsformular
- Mietvertragsregelungen
Der Mietantrag mit dem DSGVO-Blatt und den Angaben zur Veranstaltung sind mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung im Fachbereich 40 einzureichen.
Unter Downloads/Links auf dieser Seite können alle erforderlichen Anträge, Informationen etc. als Vordrucke heruntergeladen werden!
Für die Vermietung der Sporthallen ist der SportBund Leverkusen zuständig. Die dafür geltenden Mietvertragsregelungen sind hier hinterlegt: https://www.sportbund-leverkusen.de/service/sporthallenvergabe
Rechtsgrundlagen
- Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen
-
Downloads / Links
Links und Downloads
-
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Organisationseinheiten