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Versteigerererlaubnis 

Wer gewerbsmäßig Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern will, braucht dazu eine Erlaubnis.

  • Überblick

    Die Versteigerungserlaubnis wird aufgrund eines formlosen Antrages erteilt.  Eine Internetversteigerung ist jedoch keine erlaubnispflichtige Versteigerung im Sinne der Gewerbeordnung !

    Kontakt

    Kontaktdaten

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

    Bitte vereinbaren Sie vorab bei den jeweiligen Mitarbeitenden (unter "Kontakt" auf dieser Seite) einen Termin, per Mail oder telefonisch.  

  • Details

    Unterlagen

    Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnsitzes
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse des Wohnsitzes
    • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts des Wohnsitzes
    • Handelsregisterauszug (nur für juristische Personen und Personengesellschaften der Einzelfirma, die schon bestehen und im Handelsregister eingetragen sind)
    • Wenn es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt: beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrags (Notarvertrag)

    Rechtsgrundlagen

    • § 34 b Gewerbeordnung

    Der Text kann unter Downloads/Links als PDF-Dokument heruntergeladen werden!

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Viktoria Hilger

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