Ordnung - Bewachungserlaubnisse - Personenschutz/Eigentumsschutz
Wer gewerblich Leib, Leben oder Eigentum anderer beschützt, braucht dafür eine Erlaubnis.
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Überblick
Voraussetzung sind :
- persönliche Zuverlässigkeit
- geordnete Vermögensverhältnisse
- ausreichende Geldmittel
- Teilnahme an einem Lehrgang bei der Industrie- und Handelskammer oder eine erfolgreiche Sachkundeprüfung vor dieser Kammer
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Kontaktdaten E-Mail-Adresse 361-Wachgewerbestadt.leverkusende Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab bei den jeweiligen Mitarbeitenden (unter "Kontakt" auf dieser Seite) einen Termin, per Mail oder telefonisch.
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Details
Unterlagen
Es genügt ein formloser Antrag.
Bitte legen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnsitzes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse des Wohnsitzes
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts des Wohnsitzes
- Handelsregisterauszug (nur für juristische Personen und Personengesellschaften der Einzelfirma, die schon bestehen und im Handelsregister eingetragen sind)
- Wenn es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt: beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrags (Notarvertrag)
Rechtsgrundlagen
- § 34 Gewerbeordnung
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Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Viktoria Hilger Organisationseinheiten