Sprungmarken
Sie befinden sich hier:
Startseite
Rathaus & Service
Bürgerservice Online
Finanzen und Digitalisierung
Ordnung und Straßenverkehr
Ordnung (Abt. 361)
Ordnung - Bewachungserlaubnisse - Personenschutz/Eigentumsschutz

Ordnung - Bewachungserlaubnisse - Personenschutz/Eigentumsschutz 

Wer gewerblich Leib, Leben oder Eigentum anderer beschützt, braucht dafür eine Erlaubnis.

  • Überblick

    Voraussetzung sind :

    • persönliche Zuverlässigkeit
    • geordnete Vermögensverhältnisse
    • ausreichende Geldmittel
    • Teilnahme an einem Lehrgang  bei der Industrie- und Handelskammer oder eine erfolgreiche Sachkundeprüfung vor dieser Kammer

    Kontakt

    Kontaktdaten

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

    Bitte vereinbaren Sie vorab bei den jeweiligen Mitarbeitenden (unter "Kontakt" auf dieser Seite) einen Termin, per Mail oder telefonisch.  

  • Details

    Unterlagen

    Es genügt ein formloser Antrag.

    Bitte legen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:

    • Führungszeugnis
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnsitzes
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse des Wohnsitzes
    • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts des Wohnsitzes
    • Handelsregisterauszug (nur für juristische Personen und Personengesellschaften der Einzelfirma, die schon bestehen und im Handelsregister eingetragen sind)
    • Wenn es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt: beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrags (Notarvertrag)

    Rechtsgrundlagen

    • § 34 Gewerbeordnung

    Der Text kann unter Downloads/Links als PDF-Dokument heruntergladen werden!

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Viktoria Hilger

Vielen Dank fürs Teilen