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Baustellen allgemein (Arbeitsstellen im Straßenraum) 

Unterschieden wird zwischen Großbaustellen und kleineren Baustellen.

  • Überblick

    Im Rahmen der Einrichtung von Baustellen sind Verkehrszeichenpläne von Tiefbauunternehmen, Fachfirmen, Bauträgern etc.  zu überprüfen. Anschließend erfolgt die Festlegung und Genehmigung der Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum.

    Nach § 45 Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bedürfen Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum der Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde. Dazu sind Verkehrszeichenpläne für jede Baumaßnahme der Verkehrsbehörde (Abteilung Straßenverkehr) vorzulegen, ohne die eine Bearbeitung nicht erfolgen kann.

    Häufig werden auch Fachfirmen mit der Erstellung von Verkehrszeichenplänen beauftragt. Komplexe bzw. große Baustellen werden in der Regel erst in Abstimmung mit der Polizei, der Feuerwehr, Nahverkehrsunternehmen und anderen Stellen genehmigt. Hierfür kann ein Ortstermin erforderlich sein.

    Hinweis:

    Die Bearbeitung der Anträge erfolgt seitens der Mitarbeiter/innen sowohl stadtteilbezogen, als auch nach Großbaustellen und Kleineren Baustellen unterteilt. Weitere Einzelheiten und Informationen können den "ähnlichen Dienstleistungen" entnommen werden. Die Zuordnung der Ansprechpartner/innen  kann ebenfalls unter den jeweiligen Dienstleistungen eingesehen werden.

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

  • Details

    Unterlagen

    • Antragsformular
    • Verkehrszeichenplan
    • ggf. Phasenplan für Lichtsignalanlagen (Ampeln)

    Gebühren

    Je nach Art und Dauer der Maßnahme.
    Genauere Angaben sind den Dienstleistungen

    • Großbaustellen und
    • Kleinere Baustellen

    zu entnehmen.

    Rechtsgrundlagen

    • §§ 39 - 45 Straßenverkehrsordnung
    • Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

    Diese rechtliche Grundlage kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden!

  • Kontakt

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