Melderegisterauskünfte
Erteilung von Auskünften aus dem städtischen Melderegister.
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Überblick
Einfache Melderegisterauskunft
Das Bürgerbüro darf Auskunft über
- Vor- und Familienname
- akademischer Grad
- Anschriften
einzelner bestimmter Einwohner der Gemeinde an jedermann erteilen (einfache Melderegisterauskunft). Es sei denn, eine Übermittlungs-/Auskunftssperre besteht.
Um die erbetene Auskunft erteilen zu können werden folgende Angaben benötigt:
- Vor- und Familienname der gesuchten Person
- bisherige Anschrift und/oder Geburtsdatum
- Erklärung zum Zweck der Auskunft (gemäß §44 Bundesmeldegesetz). Unter Download/Links abrufbar.
Erweiterte MelderegisterauskunftSoweit jemand bei einer Anfrage zusätzlich ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, können ihm/ihr zusätzlich zu der einfachen Melderegister-Auskunft auch folgende Daten eines einzelnen, bestimmten Einwohners (benötigte Angaben s. o.) mitgeteilt werden:
- frühere Vor- und Familiennamen
- Tag und Ort der Geburt
- gesetzliche Vertreter
- Staatsangehörigkeiten
- früherer Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
- Sterbetag und -ort
Als Nachweis des rechtlichen bzw. berechtigten Interesses an einer erweiterten Melderegisterauskunft gelten zum Beispiel ein Zahlungsbefehl, ein Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, Bestellung zum Nachlasspfleger, bei Hauseigentümern der Grundsteuerbescheid oder Grundbuchauszug.
Diese Auskünfte sind grundsätzlich gebührenpflichtig (s. Details: Unterlagen und Gebühren).
Meldedaten über Personen, die vor mehr als fünf Jahren verzogen oder verstorben sind, werden in einem gesonderten Melderegisterarchiv aufbewahrt. Auskunft aus diesem Archivbestand ist nur möglich, wenn die betreffende Person noch nicht länger als 50 Jahre verzogen oder verstorben ist.
Auskünfte können persönlich, schriftlich per Post, Fax oder Mail angefordert werden.
Per Post:
Stadt Leverkusen
Bürger und Integration
Bürgerbüro
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen
Per Fax: (0214) 406-33 199
Per Mail: 331-buergerbuerostadt.leverkusendeÄhnliche Produkte
Öffnungszeiten
Servicezeiten für Anliegen ohne Termin:
montags und dienstags von 07:30 bis 16:00 Uhr
donnerstags von 09:00 bis 18:00 Uhr und
freitags von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
Das Bürgerbüro ist durchgehend geöffnet.
Ausnahme: Beantragung und Ausgabe MobilPass an der Information im Rathaus Wiesdorf -
Details
Unterlagen
Zwingend erforderlich ist die Erklärung zum Zweck der Auskunft (gemäß §44 Bundesmeldegesetz zu Werbung, Adresshandel, gewerbliche Nutzung). Das Formular dazu ist unter Download/Links abrufbar.
Gebühren
Einfache Melderegisterauskunft: 11 Euro
Erweiterte Melderegisterauskunft: 15 EuroAuskunft aus Archivdatei: 15 Euro (ab 1983) bzw. 50 Euro (vor 1983)
Zahlungsart
Bar, EC-Card, Verrechnungsscheck oder per Vorab-Überweisung.
Bei Vorab-Überweisungen ist die Kopie des quittierten Überweisungsbeleges oder der Kontobelastung dem Antrag beizufügen. Der Hinweis, dass die Gebühr überwiesen wird oder überwiesen wurde, reicht nicht aus.Die Bankverbindung lautet:
Sparkasse Leverkusen
IBAN: DE 84 3755 1440 0100 0002 07
SWIFT-BIC: WELADEDLLEV
Verwendungszweck: VG 89 00000 43 516 -
Downloads / Links
Links und Downloads
- Erklärung Zweck MelderegisterauskunftErklärung gemäß §44 Bundesmeldegesetz
- Merkblatt zu Meldepflicht und Datenschutz
- Antrag auf Übermittlungssperremit Erläuterungen
- Erklärung Zweck Melderegisterauskunft
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Kontakt
Organisationseinheiten