Anmeldung oder Ummeldung Ihres Wohnsitzes
Sie ziehen nach Leverkusen zu oder Sie ziehen innerhalb der Stadt um? Dann müssen Sie sich bei uns an- oder ummelden.
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Überblick
Um einen Termin vorab dafür zu beantragen, folgen Sie bitte dem Link zur Terminvergabe online.
Die An- oder Ummeldung muss persönlich im Sachgebiet Meldewesen innerhalb von zwei Wochen nach Zu- oder Umzug erfolgen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen den Antrag stellt. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Für diesen Fall ist eine Vollmacht sowie Personalausweis oder Pass des Vertreters vorzulegen. Ganz wichtig ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung. Das Formular finden Sie unter Download/Links.
Sollten Sie aus dem Ausland zu- oder erneut zuziehen, müssen alle zuziehenden Personen (auch Kinder) persönlich zur Anmeldung erscheinen.
Falls Sie verheiratet oder verpartnert sind, ist die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) oder Lebenspartnerschaftsurkunde sowie auch die Geburtsurkunden der zuziehenden minderjährigen Kinder vorzulegen. Ausländische Urkunden sind mit der Übersetzung eines staatlich anerkannten Übersetzers im Original vorzulegen.
Weitere Informationen und Erläuterungen finden Sie im "Merkblatt zur Anmeldung eines Wohnsitzes" unter Download/Links.Ähnliche Produkte
Adresse
Anschrift
Bürgerbüro in den Luminaden
Wiesdorfer Platz 32
51373 Leverkusen
Postanschrift
Stadt Leverkusen
Postfach 101140
51311 Leverkusen
Kartenansicht
Barrierefreiheit
Öffnungszeiten
Servicezeiten für Anliegen ohne Termin:
Montag bis Mittwoch: 07:30 bis 12.45 Uhr und 14:00 bis 15.45 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 17:45 Uhr
Freitag: 07.30 bis 12:45 UhrJeden ersten Donnerstag im Monat ab 09:00 Uhr geöffnet.
Ausnahme: Beantragung und Ausgabe MobilPass an der Information im Rathaus Wiesdorf -
Details
Unterlagen
Benötigt werden von jeder anzumeldenden Person:
- Wohnungsgeberbestätigung
- Personalausweis (Änderung der Anschrift)
- Reisepass
- Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
- Kinderausweis - wenn nicht vorhanden: Geburtsurkunde
Bei Zuzug/Wiederzuzug aus dem Ausland zusätzlich:
- Auszug aus dem Eheregister oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- Geburtsurkunden - bei minderjährigen Kindern
Ausländische Urkunden sind mit Übersetzung im Original vorzulegen!
Die Übersetzung muss von einer/einem staatlich anerkannten Übersetzerin bzw. Übersetzer ausgestellt sein.Gebühren
- Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG)
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Downloads / Links
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Kontakt
Organisationseinheiten