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Lärmaktionsplan 

  • Überblick

    Umgebungslärm

    Die Lärmbelastung stellt heute auf europäischer und nationaler Ebene eines der größten Umweltprobleme dar. Das gilt auch für Leverkusen als Teil des Ballungsraumes Rhein-Ruhr mit Straßen-, Schienen- und Wasserverkehrsachsen von europäischer Bedeutung sowie zwei internationalen Verkehrsflughäfen. Die Metropolregion Rhein/ Ruhr zählt mit 10 Mio. Einwohnern und einer Bevölkerungsdichte von 1.400 Einwohner/km² zu den am dichtesten besiedelten Regionen in der Europäischen Union. Von daher ist hier eine besonders hohe Lärmbetroffenheit gegeben.

    Die Europäische Union hat im Jahr 2002 eine Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - die EG-Umgebungslärmrichtlinie - verabschiedet. Sie wurde 2005 im Bundes-Immissionsschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt. "Umgebungslärm" im Sinne dieser Richtlinie sind belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten des Menschen verursacht werden. Umfassende Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre "Lärmschutz in Nordrhein-Westfalen" vom Umweltministerium Nordrhein-Westfalen (NRW). Sie kann unter Downloads/Links als pdf-Dokument heruntergeladen werden.

    Lärmkartierung 
    Im Rahmen der Runde 4 der Umgebungslärmkartierung wurden in 2023 von der Stadt Leverkusen die Lärmquellen "öffentlicher Straßenverkehr" und "Industrieanlagen" kartiert. Die Stadt Leverkusen hat die von ihr erhobenen Daten an das Land NRW übermitteln, welches die Lärmkarten im Internetportal (https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de) veröffentlicht hat. Die Kartierung des öffentlichen Schienenlärms erfolgte durch das Eisenbahn-Bundesamt.

    Lärmaktionsplan
    Mit Lärmaktionsplänen (LAP) sollen die Kommunen die Lärmprobleme regeln, die anhand der Umgebungslärmkartierung festgestellt wurden. Ruhige Gebiete sollen vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung sind in NRW ein 24-Stunden-Pegel (LDEN) von ≥ 70 dB(A) und/ oder ein Nachtpegel (LNight) von ≥ 60 dB(A).

    Die Stadt Leverkusen hat im Rahmen der Runde 4 die Auslösewerte erstmalig auf einen 24-Stunden-Pegel (LDEN) von ≥ 65 dB(A) und/ oder ein Nachtpegel (LNight) von ≥ 55 dB(A) gesenkt. Somit werden im Lärmaktionsplan der Runde 4 wesentlich mehr Straßenabschnitte untersucht.
    Der Lärmaktionsplan soll an den Belastungsschwerpunkten unter anderem folgende Themen beinhalten:

    • Verkehrsplanerische Maßnahmen, wie Minderung oder Verlagerung des Verkehrsaufkommens.
    • Bauliche Maßnahmen, wie Erneuerung des Fahrbahnbelags oder Aufbringen von lärmarmen Fahrbahndecken.
    • Verkehrssteuernde Maßnahmen, wie Geschwindigkeitsbeschränkungen oder zeitliche Beschränkungen des Schwerlastverkehrs.
    • Aktive Schallschutzmaßnahmen, wie der Bau beziehungsweise die Erhöhung einer Schallschutzwand.

    Dabei sind Maßnahmen vorzuziehen, die bereits die Entstehung von Lärm verhindern.
    Der Beschluss des Lärmaktionsplans (Entwurf) der Runde 4 wurde am 06.05.2024 durch den Rat der Stadt Leverkusen gefasst. Der Entwurf kann unter Downloads/Links eingesehen werden.

    Ausblick
    Nach Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 29.05.2024 bis zum 30.06.2024 wird der Entwurf des Lärmaktionsplans unter Berücksichtigung der Bürgereingaben überarbeitet. Anschließend ist der Lärmaktionsplan durch den Rat der Stadt zu beschließen.
    Der Lärmaktionsplan ist als dynamisches Instrument zur Lärmminderung zu verstehen. Er wird spätestens alle fünf Jahre überprüft und fortgeschrieben.

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Stefan Becher vorbeugender Lärmschutz

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