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Lärmaktionsplan

Entwurf: Bürgermeinung gefragt

Vom 29. Mai bis zum 30. Juni 2024 können Einwohnende der Stadt ihre Anregungen und Meinung zum Entwurf des künftigen Lärmaktionsplan äußern. Er schreibt in Runde 4 den Aktionsplan von 2019 fort.

Leverkusen leiser machen

Auszug aus der Lärmkarte für das Gebiet der Stadt Leverkusen
Auszug aus der Lärmkarte für das Gebiet der Stadt Leverkusen. Die ganz dunklen Farben zeigen den Lärm der Autobahnen A1 und A3 und dessen Ausstrahlung.© Bundesamt für Kartografie und Geodäsie 2021
  • Die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktions-Planung gliedert sich in zwei Phasen. Die aktuelle ist die Phase zwei.

Grundlage für die erste Phase war die Lärmkartierung, das sind die aktuellen Lärmkarten für die Stadt Leverkusen. 

Grundlage der jetzigen Phase zwei ist der Entwurf des aktualisierten Lärmaktionsplans für die Stadt. Darin enthalten sind die in Phase eins von  Einwohnenden eingereichten und Fachleuten geprüften Vorschläge.  

Der Entwurf ist auf dieser Seite abrufbar.

Vom 29. Mai 2024 bis zum 30. Juni 2024 können sich Interessierte beteiligen. Entweder online unter: 

  • www.beteiligung.nrw.de
    oder
    beim Fachbereich Umwelt, Quettinger Straße 220 (2. OG), montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr.
    Dann können die Entwurfs-Unterlagen eingesehen und beim Fachbereich auch schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden.

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen.   

Nach Abschluss der Beteiligungsphase wird der Entwurf erneut überarbeitet. Dabei werden die Bürgereingaben einbezogen.    
Der endgültige Beschluss im Rat der Stadt soll im Herbst 2024 folgen.  

 

Stichwort "Lärmaktionsplan"

Ein Lärmaktionsplan ist ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen beinhaltet, die Belastung durch Lärm zu verringern.

Dazu zählen:

  • das Verkehrsaufkommen zu verlagern oder zu verringern,
  • Fahrbahnbeläge zu erneuern oder lärmarme Fahrbahndecken aufzubringen,
  • Straßenraum an Knotenpunkten (Kreisverkehre) gestalten sowie
  • die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu senken und
  • Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete

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