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Bürgeranliegen im Ausschuss

Bürgeranliegen im Ausschuss 

Eine förmliche Beratung eines Bürgeranliegens (Anregung/Beschwerde) durch die Politik ist möglich, wenn dieses an den Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt oder an die jeweilige Bezirksvertretung gerichtet wird.

  • Überblick

    Nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen kann sich jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, in der sie oder er seit mindestens drei Monaten wohnt, mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder eine Bezirksvertretung wenden.

    Ein "Bürgerantrag" kann somit zu allen Angelegenheiten erfolgen, für die eine Zuständigkeit des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Leverkusen gegeben ist. Der Rat der Stadt Leverkusen hat die Erledigung von überbezirklichen Anregungen und Beschwerden in seiner Zuständigkeit an den Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt übertragen. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I, II oder III ist für die bezirklichen Angelegenheiten in ihrem Stadtbezirk zuständig.

    Das Anliegen kann einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (unterschriebener Brief per Post und Scan oder in digitaler Form per E-Mail) eingereicht werden. Der Name der Antragstellerin oder des Antragstellers muss aus dem Dokument hervorgehen. Bitte geben Sie vorzugsweise Ihre E-Mail-Adresse für die weitere Kommunikation an.

    Die Verwaltung prüft zunächst das Anliegen. Danach legt sie dem Ausschuss oder der jeweiligen Bezirksvertretung den Bürgerantrag sowie möglichst eine schriftliche Stellungnahme zur Beratung vor.

    Die Antragstellerin oder der Antragsteller erhält mit der Einladung zur Sitzung die entsprechende Beratungsunterlage. Sie haben die Möglichkeit, in der jeweiligen Sitzung das Anliegen den Mitgliedern des jeweiligen Gremiums mündlich vorzutragen (ohne in die politische Diskussion mit einzusteigen), sofern Ihnen das Gremium dafür mehrheitlich Rederecht erteilt.

    Bürgeranträge bitte an:

    Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt oder die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I, II oder III
    Fachbereich 01
    Postfach 10 11 40
    51311 Leverkusen

    E-Mail: sitzungsdienststadt.leverkusende


    Die Termine der Sitzungen im Jahr 2023:

    Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt:
    19.01.23, 02.03.23, 04.05.23, 31.08.23, 09.11.23
    Beginn: 17.00 Uhr
    Ort: Rathaus

    Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I:
    30.01.23, 13.03.23, 15.05.23, 11.09.23, 20.11.23
    Beginn: 16.00 Uhr
    Ort: Rathaus

    Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II:
    31.01.23, 14.03.23, 16.05.23, 12.09.23, 21.11.23
    Beginn: 16.00 Uhr
    Ort: Verwaltungsgebäude Goetheplatz

    Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III:
    02.02.23, 16.03.23, 17.05.23, 13.09.23, 23.11.23
    Beginn: 16.00 Uhr
    Ort: Villa Wuppermann

  • Details

    Unterlagen

    • formloser Antrag / Schreiben zu einer Anregung oder Beschwerde an den Ausschuss bzw. die jeweilige Bezirksvertretung

    Rechtsgrundlagen

    • § 24 Gemeindeordnung

    Der Text der Gemeindeordnung kann unter Formulare / Medien auf dieser Seite als PDF-Dokument heruntergeladen werden!

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

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