Bürgeranliegen im Ausschuss
Eine förmliche Beratung eines Bürgeranliegens (Anregung/Beschwerde) durch die Politik ist möglich, wenn dieses an den Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt oder an die jeweilige Bezirksvertretung gerichtet wird.
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Überblick
Nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen kann sich jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, in der sie oder er seit mindestens drei Monaten wohnt, mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder eine Bezirksvertretung wenden.
Ein "Bürgerantrag" kann somit zu allen Angelegenheiten erfolgen, für die eine Zuständigkeit des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Leverkusen gegeben ist. Der Rat der Stadt Leverkusen hat die Erledigung von überbezirklichen Anregungen und Beschwerden in seiner Zuständigkeit an den Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt übertragen. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I, II oder III ist für die bezirklichen Angelegenheiten in ihrem Stadtbezirk zuständig.Das Anliegen kann einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (unterschriebener Brief per Post und Scan oder in digitaler Form per E-Mail) eingereicht werden. Der Name der Antragstellerin oder des Antragstellers muss aus dem Dokument hervorgehen. Bitte geben Sie vorzugsweise Ihre E-Mail-Adresse für die weitere Kommunikation an.
Die Verwaltung prüft zunächst das Anliegen. Danach legt sie dem Ausschuss oder der jeweiligen Bezirksvertretung den Bürgerantrag sowie möglichst eine schriftliche Stellungnahme zur Beratung vor.
Die Antragstellerin oder der Antragsteller erhält mit der Einladung zur Sitzung die entsprechende Beratungsunterlage. Sie haben die Möglichkeit, in der jeweiligen Sitzung das Anliegen den Mitgliedern des jeweiligen Gremiums mündlich vorzutragen (ohne in die politische Diskussion mit einzusteigen), sofern Ihnen das Gremium dafür mehrheitlich Rederecht erteilt.
Bürgeranträge bitte an:
Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt oder die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I, II oder III
Fachbereich 01
Postfach 10 11 40
51311 LeverkusenE-Mail: sitzungsdienststadt.leverkusende
Die Termine der Sitzungen im Jahr 2023:Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt:
19.01.23, 02.03.23, 04.05.23, 31.08.23, 09.11.23
Beginn: 17.00 Uhr
Ort: RathausBezirksvertretung für den Stadtbezirk I:
30.01.23, 13.03.23, 15.05.23, 11.09.23, 20.11.23
Beginn: 16.00 Uhr
Ort: RathausBezirksvertretung für den Stadtbezirk II:
31.01.23, 14.03.23, 16.05.23, 12.09.23, 21.11.23
Beginn: 16.00 Uhr
Ort: Verwaltungsgebäude GoetheplatzBezirksvertretung für den Stadtbezirk III:
02.02.23, 16.03.23, 17.05.23, 13.09.23, 23.11.23
Beginn: 16.00 Uhr
Ort: Villa WuppermannÄhnliche Produkte
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Details
Unterlagen
- formloser Antrag / Schreiben zu einer Anregung oder Beschwerde an den Ausschuss bzw. die jeweilige Bezirksvertretung
Rechtsgrundlagen
- § 24 Gemeindeordnung
Der Text der Gemeindeordnung kann unter Formulare / Medien auf dieser Seite als PDF-Dokument heruntergeladen werden!
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Links und Downloads
- RatsinformationssystemPortal zum Rat der Stadt Leverkusen und seinen Ausschüssen, Sitzungskalender, Mandatsträger und Vorlagen
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