Die Bezirksvertretungen
Bei der jüngsten Kommunalwahl am 13. September 2020 sind auch die Kandidaten für die drei Bezirksvertretungen gewählt worden.
Die Ergebnisse der Wahlen finden Sie hier.
Am 2. November kamen die Mitglieder der drei Vertretungen zu ihren konstituierenden Sitzungen zusammen. Dabei sind auch die neuen Vorsitzenden, die Bezirksbürgermeister, gewählt worden.
In Leverkusen gibt es drei Bezirksvertretungen:
- für den Stadtbezirk I mit den Stadtteilen Wiesdorf, Manfort, Rheindorf und Hitdorf
Bezirksbürgermeisterin: Michaela Di Padova (CDU) - für den Stadtbezirk II mit den Stadtteilen Opladen, Küppersteg, Bürrig, Quettingen und Bergisch Neukirchen
Bezirksbürgermeister: Heinz-Jürgen Pröpper (CDU) - für den Stadtbezirk III mit den Stadtteilen Schlebusch, Steinbüchel, Lützenkirchen und Alkenrath
Bezirksbürgermeister: Frank Schönberger (CDU)
Aufgaben und Rechte
Die Bezirksvertretungen widmen sich den Angelegenheiten in ihren Stadtbezirken. Vieles können sie dabei allein entscheiden, beispielsweise:
- Bau, Unterhaltung und Instandsetzung von Grundschulen, Kindergärten, Altentagesstätten, Spielplätzen, von Friedhöfen, Grünanlagen oder Straßen
- Unterstützung von Vereinen und Veranstaltungen der dezentralen Kulturarbeit
- Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, Wohnumfeldverbesserung
- Denkmalschutz
Wenn Entscheidungen des Rates den Stadtbezirk berühren (zum Beispiel bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes) ist zuvor die Bezirksvertretung zu hören. Sie hat auch das Recht, sich mit Anträgen und Empfehlungen an den Rat und seine Ausschüsse zu wenden.
Sie ist auch an der Beratung des Haushaltsplanes beteiligt und berechtigt, in einer bestimmen Größenordnung über „ihre“ Haushaltsmittel selbst zu verfügen. Es besteht auch die Möglichkeit des Bürgerbegehrens und Bürgerentscheides im Stadtbezirk.
Vorsitzende der Bezirksvertretungen sind die Bezirksvorsteher. Seit November 2020, mit Beginn der neuen Ratsperiode, ist der Vorsitz vom Rat mehrheitlich in "Bezirksbürgermeister" umbenannt worden. Sie stellen für die Sitzungen die Tagesordnungen auf und leiten die Beratungen. Werden im Rat oder in Ausschüssen Anträge und Empfehlungen der Bezirksvertretungen beraten, können die Bezirksbürgermeister dort Stellung nehmen.