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Studieren mit Förderbedarf

Für Studieninteressierte und Studierende gibt es an fast allen Hochschulen Berater/Beraterinnen und Behindertenbeauftragte für Studierende mit Behinderungen oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Dazu zählen:

  • Mobilitätsbeeinträchtigungen
  • Sehbeeinträchtigungen
  • Hörbeeinträchtigungen
  • Sprechbeeinträchtigungen
  • Psychischen Erkrankungen (z. B. Essstörungen, Depressionen)
  • Chronischen Krankheiten (z. B. Rheuma, Morbus Crohn oder Diabetes)
  • Legasthenie und andere Teilleistungsstörungen Autismus und AD(H)S

Die Möglichkeiten der Unterstützung sind vielseitig:

  • Nachteilsausgleich bei der Hochschulzulassung, im Studium oder bei Prüfungen
  • Bei der Studienorganisation
  • Vermittlung zwischen Studierenden, Lehrenden und Verwaltung
  • Auskunft über barrierefreie Ausstattung der Hochschule
  • Bei Fragen zur Finanzierung und Versicherung
  • Spezielle Veranstaltungen
  • Und vieles mehr…

Hat Ihr Kind schon eine Wunsch-Hochschule ausgewählt? Bei der Zentralen Studienberatung der Hochschule kann Ihr Kind sich nach einem Ansprechpartner zu dem Thema (z.B. die Behindertenbeauftragten) erkundigen.

Allgemeine Informationen zu „Studieren mit Beeinträchtigung“ finden Sie auch hier:

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