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Bildung für Neuzugewanderte
Schule & Abschluss

Schule und Abschluss

Schulabschlüsse

Neu zugewanderte Kinder von 6 bis 18 Jahren sind, wie alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland, schulpflichtig. In Leverkusen vermittelt das ↗ Kommunale Integrationszentrum neu zugewanderte Kinder und Jugendliche in die Schulen.

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder Klasse 10

Sobald man in Deutschland einen Hauptschulabschluss (kurz HSA 9 oder 10) erlangt, hat man die Basis der deutschen Schulabschlüsse erreicht. Alle schulpflichtigen Neuzugewanderten können einen Hauptschulabschluss anstreben.

In den Schulen werden die Kinder und Jugendlichen in Internationalen Klassen oder Sprachfördergruppen auf den Unterricht mit anderen Kindern in den Regelklassen vorbereitet. Den ersten Schulabschluss, den man dann erreichen kann, ist der Hauptschulabschluss.

Mit dem Hauptschulabschluss kann man sich um einen Ausbildungsplatz bewerben.

  • Fachoberschulreife (Realschulabschluss)

Die Fachoberschulreife (kurz FOR), oder auch Realschulabschluss genannt, ist der nächst höhere Abschluss nach dem Hauptschulabschluss.

Die Fachoberschulreife kann mit und ohne Qualifizierung abgelegt werden.

  • Fachhochschulreife (Fachabitur)

Das Fachabitur berechtigt zum Besuch der Fachhochschule. An einer Fachhochschule oder Hochschule für angewandte Wissenschaften wird der Fokus meist auf Bildungsgänge mit praktischer Komponente gelegt. Die Technische Hochschule Köln ist dafür ein Beispiel. Die Fakultät für angewandte Naturwissenschaften lehrt sogar in Leverkusen.

  • Hochschulreife (Abitur)

Das Abitur ist eine Berechtigung, um an einer Universität zu studieren. Für ein Studium an einer Universität müssen Neuzugewanderte mit ausländischem Abschluss weitere Voraussetzungen erfüllen. Mehr dazu bei Thema Studium

Die kostenlosen Ferienkurse der Stadt Leverkusen mit Sprachförderung in Deutsch finden regelmäßig in den Oster-, Sommer- und Herbstferien statt!

Osterferien: 8 Werktage
Sommerferien: 10 Werktage
Herbstferien: 5 Werktage

Fragen zu den Sprachförderangeboten in den Ferien beantwortet Ihnen Marsha Schmidt (marsha.schmidtstadt.leverkusende).

Lernförderung über Bildung und Teilhabe

Neben der Förderung von z.B. Schulbedarf oder Schulausflügen, kann auch eine Lernförderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden.

Von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule wird der Nachhilfebedarf festgestellt.

Bei Kindern und Jugendlichen mit geringen oder unzureichenden Deutschkenntnissen besteht die Möglichkeit, Sprachförderung in Form von Nachhilfe wahrzunehmen. Dieser kann in Einzel- oder Gruppenunterricht stattfinden und von Einzelpersonen, Lehrkräften oder Instituten durchgeführt werden.

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre aus Familien, die:

  • SGB II - Leistungen des Jobcenters (Grundsicherung für Arbeitssuchende / Arbeitslosengeld II - Hartz IV)
  • SGB XII - Leistungen des Sozialamtes (Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • AsylbLG - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten

Neben dem → Grundantrag, der immer bei → Bildung und Teilhabe gestellt werden muss, gibt es Einzelanträge für Lernförderung für Schule (→ Formular), Eltern (→ Formular) und Leistungsanbieter (→ Formular).

Schulabschlüsse ab 16 Jahren

Sobald man die Volljährigkeit (18 Jahre)erreicht hat, also als Erwachsener gilt, besteht in Deutschland keine Schul- oder Berufsschulpflicht mehr.

Viele junge Menschen müssen jedoch in Deutschland von vorne anfangen, den Schulabschluss nachholen oder einen höheren Abschluss erlangen, um eine Chance auf eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz zu haben.

Grundsätzlich kann man in Deutschland in jedem Alter einen Schulabschluss machen. In Leverkusen und Köln gibt es Startmöglichkeiten auf allen Bildungsniveaus.

Für Berufsschulpflichtige (16-18 Jahre) sind die ersten Adressen die → Berufskollegs in Leverkusen.

→ Schulabschluss als Erwachsener machen

Nützliche Infos zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten in der Nähe von Leverkusen gibt es in der Rubrik → Studium für Neuzugewanderte.

Schulabschluss und Berufsabschluss anerkennen lassen

Einen Schul- oder Berufsabschluss anerkennen lassen dauert meist einige Monate oder länger. Deshalb sollte so schnell wie möglich Beratung zu den nötigen Schritten in Anspruch genommen werden.

Die Wartezeit kann dann sinnvoll genutzt werden. Zum Beispiel mit einem Sprachkurs.

Alle wichtigen Informationen in der Rubrik Anerkennung von → Schul- und Berufsabschlüssen.

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