Sprungmarken
Sie befinden sich hier:
Startseite
Rathaus & Service
Bürgerservice Online
Planen und Bauen
Bauaufsicht
Abt. 631 Bauaufsicht/Denkmalpflege
Teileigentum - Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Teileigentum - Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen 

Es ist möglich, an Gebäuden auf einem Grundstück Teileigentum zu bilden, wenn dieses Gebäude aus mehreren Nutzungseinheiten besteht.

  • Überblick

    Das Teileigentum kann nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn durch die Bauaufsichtsbehörde bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind.

    Sind die Voraussetzungen dafür gegeben, kann eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt werden.

    Öffnungszeiten

    Allgemeine telefonische Sprechzeiten:
    Montags und Donnerstags: 10 Uhr bis 12 Uhr.

  • Details

    Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
    • Aufteilungsplan, bestehend aus Lageplan, Grundriss-, Schnitt- und Ansichtszeichnungen, aus denen die Zugehörigkeit der einzelnen Räume und ggf. Garagen eindeutig (z. B. durch Ziffern in einer Kreisfläche) hervorgehen.

    Gebühren

    Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungs-gebührenordnung NRW (AVw-GebO NRW), Tarifstelle 2.7

    Rechtsgrundlagen

    • Wohnungseigentumsgesetz
    • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

    Die rechtlichen Grundlagen können unter Formulare / Medien auf dieser Seite als PDF-Dokumente heruntergladen werden!

  • Kontakt

Vielen Dank fürs Teilen