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Abt. 631 Bauaufsicht/Denkmalpflege
Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Erlaubnis

Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Erlaubnis 

Änderungen an Denkmälern bedürfen der schriftlichen Erlaubnis durch die Untere Denkmalbehörde, die in Zusammenarbeit mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege erteilt wird.

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