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Akteneinsicht in Archivakten 

Es besteht die Möglichkeit der Akteneinsichtnahme in die Archivakten der Leverkusener Bauvorhaben sowie der Herausgabe von Informationen aus diesen Vorgängen.

  • Überblick

    Sie möchten Einsicht in Bauakten haben?
    Unter den strengen Voraussetzungen des Informationsfreiheitsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) und den Schranken des Datenschutzes (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW ; Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union - EU-DSGVO) haben Sie die gebührenpflichtige Möglichkeit diese Unterlagen aus dem Archiv einzusehen.

    Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie dem Merkblatt des hinterlegten Antrages unter Download/Links entnehmen. Die Berechtigung wird im Einzelfall nach Eingang Ihres Antrages geprüft.

    Öffnungszeiten

    Allgemeine telefonische Sprechzeiten:
    Montags und Donnerstags: 10 Uhr bis 12 Uhr.

  • Details

    Unterlagen

    • Antrag auf Herausgabe von Informationen aus der Bauakte
    • Eigentumsnachweis
    • Ausweiskopie
    • ggf. weitere Unterlagen, die zur Beurteilung im Einzelfall erforderlich werden

    Ein entsprechender Antragsvordruck steht unter Downloads/Links auf dieser Seite als PDF-Dokument zur Verfügung! 

    Gebühren

    Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW). Die Höhe variiert je nach Arbeitsaufwand und bemisst sich je angefangene halbe Stunde (derzeit 46,50 €) bis zu einer Höchstgebühr in Höhe von 1.000,00 €, wobei Fälle mit einem Gesamtaufwand von bis zu 30 Minuten gebührenfrei sind. 

    Rechtsgrundlagen

    • Bauordnung für das Land Nordrhein - Westfalen(BauO NRW)
    • Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) insbes. § 29
    • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
    • Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW)
    • Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
    • Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO)
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Michèle Patrick Gebhardt Stadtteile nördlich der A1
      Pia Proske Stadtteile südlich der A1

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