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Badestellen 

  • Überblick

    In Leverkusen ist das Baden in Kiesgruben grundsätzlich nicht erlaubt.

    Öffentliche Badestellen gibt es jedoch ausnahmsweise an zwei Stellen in städtischen Naherholungszonen (Großer Silbersee / Hitdorfer See). Mit öffentlichen Mitteln wurden in ehemaligen Kiesgruben Einstiegsufer und Liegeflächen angelegt. Dort ist Baden auf eigene Gefahr möglich! Eine Badeaufsicht ist in der Regel nicht vorhanden! Am Hitdorfer See gibt es jedoch zeitweise eine Station der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG).

    An allen anderen Stellen ist das Baden aus den unterschiedlichsten Gründen (zum Beispiel Lage in einem Wasserschutzgebiet) nicht gestattet.

    Nähere Informationen können Sie den Infoblättern unter 'Downloads' entnehmen.

    Vor Ort finden Sie nähere Informationen, insbesondere auch aktuelle Hinweise zur Gewässerqualität gemäß Badegewässerrichtlinie, jeweils in einem Schaukasten am Rande der Liegewiese (nahe des Badestrands).

    Jeder Bürger hat entsprechend der NRW-Badegewässerverordnung die Möglichkeit, Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden vorzubringen. Die zuständigen Ansprechpartner sind im Merkblatt Badestellen genannt.

  • Details

    Rechtsgrundlagen

    • Leverkusener Seenverordnung

    Die Seenverordnung kann unter Downloads/Links auf dieser Seite heruntergeladen werden!

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Dr. Oerter

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