Landesförderung der Offenen Jugendarbeit
Der Landesjugendplan ist das zentrale Instrument der Landesregierung zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.
Gefördert wird in den Handlungsfeldern:
- Kinder- und Jugendarbeit
- Jugendsozialarbeit und
- erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
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Überblick
Aus Mitteln des Landesjugendplanes werden unter anderem Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit, Aktivitäten der landesweit tätigen Jugendverbände, Werkeinrichtungen und Beratungsstellen der Jugendberufshilfe, Jugendkunstschulen und Landesarbeitsgemeinschaften der Kinder- und Jugendkulturarbeit gefördert. -
Details
Rechtsgrundlagen
- Richtlinien zum Landesjugendplan
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Kontakt
Organisationseinheiten