Sprungmarken

Landesförderung der Offenen Jugendarbeit 

Der Landesjugendplan ist das zentrale Instrument der Landesregierung zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.

Gefördert wird in den Handlungsfeldern:

  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Jugendsozialarbeit und
  • erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

  • Überblick

    Aus Mitteln des Landesjugendplanes werden unter anderem Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit, Aktivitäten der landesweit tätigen Jugendverbände, Werkeinrichtungen und Beratungsstellen der Jugendberufshilfe, Jugendkunstschulen und Landesarbeitsgemeinschaften der Kinder- und Jugendkulturarbeit gefördert.
  • Details

    Rechtsgrundlagen

    • Richtlinien zum Landesjugendplan
  • Kontakt

Vielen Dank fürs Teilen